Ansbach

15-Jähriger am See erstochen – Angeklagte entschuldigt sich

Ein schöner Sommertag am See endet für einen 15-Jährigen tödlich. Eine junge Frau soll ihn im Streit erstochen haben. Wie kam es dazu?

15-Jähriger am See erstochen – Angeklagte entschuldigt sich

Die Angeklagte soll einen 15-Jährigen getötet haben.

Von red/dpa

Eine wegen Mordes an einem 15-Jährigen angeklagte junge Frau hat sich vor Gericht bei der Mutter des Opfers für die Tat entschuldigt. „Es tut mir leid“, sagte die 19-Jährige am ersten Prozesstag vor dem Landgericht in Ansbach. Die Staatsanwaltschaft wirft der Deutschen vor, den Jugendlichen bei einem Streit an einer Bushaltestelle in der Nähe des Brombachsees in Mittelfranken mit einem Taschenmesser erstochen zu haben.

Die Mutter nahm die Entschuldigung der Angeklagten nicht an: „Mein Kind ist tot. Er kommt nie wieder“, sagte sie. Stockend und unter Tränen schilderte die Angeklagte vor Gericht, was an jenem Abend im vergangenen Juni aus ihrer Sicht passiert ist. An die Tat selbst könne sie sich nicht erinnern, sagte sie. An dieser Darstellung gibt es nach Angaben der Vorsitzenden Richterin aber Zweifel. 

Rassismus wohl nicht Motiv für die Tat

Der Anklage zufolge hatte sie mit Freunden den Tag an dem Stausee verbracht. Als sie am Abend an einer Haltestelle auf den Bus nach Hause wartete, geriet sie mit einem ihr unbekannten Jugendlichen an der Bushaltestelle auf der anderen Straßenseite in Streit. Dabei habe sie den 15-Jährigen auch rassistisch beleidigt, sagte Staatsanwalt Christian Eberlein. Der Junge hatte die deutsche und die brasilianische Staatsangehörigkeit. Aus Sicht der Ermittler war Rassismus dennoch nicht das Motiv für die Tat.

Daraufhin haben sich die beiden wechselseitig beleidigt, sagte Eberlein. Schließlich sei die junge Frau über die Straße gegangen, in ihrer Hand habe sie dabei ein Taschenmesser verborgen gehalten. Der Staatsanwaltschaft zufolge schlug sie dem 15-Jährigen erst mit der Faust ins Gesicht und rammte ihm dann das Messer in den Hals. „Aufgrund der Schwere der Verletzung war eine Rettung des Geschädigten von vorneherein unmöglich“, sagte Eberlein.