Das Rathaus in Fornsbach wurde 1950 eingeweiht. 21 Jahre später begann der Prozess der Eingliederungsdiskussionen. Auch nach einem Anschluss sollte weiter ein Fachmann dort präsent sein. Diese Aufgabe übernahm Erwin Richardon. Foto: Stadtarchiv Murrhardt
Von Elisabeth Klaper
Murrhardt/Fornsbach. Bereits Anfang 1971 starteten die Vorbereitungen für die Eingemeindung von Fornsbach mit damals rund 1300 Einwohnern in die Walterichstadt. Darüber beriet der Murrhardter Gemeinderat im Januar 1971, der den Verwaltungsausschuss zu Verhandlungen ermächtigt hatte. Bürgermeister Helmut Götz informierte die Stadträte, dass Ende 1970 die Bürgermeisterstelle in Fornsbach ausgeschrieben worden war. Die Amtszeit von Bürgermeister Emil Kasper war abgelaufen, auch hatte er das Pensionsalter erreicht und wollte in den Ruhestand gehen.
Der Fornsbacher Gemeinderat wollte erst die Bürgermeisterwahl abwarten, doch als sich kein Fachmann auf die Stelle bewarb, war die Mehrheit der Räte nach Gesprächen mit Landrat Wilhelm Schippert bereit, mit Murrhardt über eine Eingemeindung zu verhandeln. Die Verwaltung erstellte einen Entwurf für die Vereinbarung zur Eingemeindung, der nach nicht öffentlicher Beratung des Gremiums dem Fornsbacher Gemeinderat zuging. Durch den Zusammenschluss gewinne Fornsbach und werde Luftkurort, argumentierte Bürgermeister Helmut Götz. Als Termin für die Eingliederung war der 1. Juli 1971 festgesetzt. Bürgermeister Kasper war laut Götz bereit, solange Amtsverweser zu bleiben und im neu zu bildenden Waldseeausschuss mitzuarbeiten. Die Schulraumfrage sei gut gelöst, damals gingen rund 100 Mädchen und Jungen in die vier Klassen der Grundschule Fornsbach, die bei Bedarf auch aufgestockt werden könnten. Den zweigruppigen Kindergarten in der Schäferstraße betrieb die Gemeinde selbst.
Ein Rundgang über das Waldseegelände zeigte, dass der Betrieb gut geführt war
Anfang 1971 lehnten die Einwohner Fornsbachs die Eingemeindung noch ab. Darum setzten sich die Verantwortlichen das Ziel, sie darüber aufzuklären, dass es wegen der schwierigen finanziellen Situation der Gemeinde und den hohen Investitionen in den erforderlichen Ausbau der Infrastruktur dazu keine Alternative gab. Das Stadtparlament gab ein einstimmiges Votum für die Eingliederung von Fornsbach ab. Am 2. Februar 1971 trafen sich die Gemeinderäte von Murrhardt und Fornsbach bei einer gemeinsamen Sitzung zur Eingliederung der Kommune in die Stadt. Bei einem Rundgang übers Waldseegelände stellte Bürgermeister Kasper die dortigen Einrichtungen vor. Die Gemeinde Fornsbach hatte den Waldseebetrieb vorbildlich geführt, alle Einrichtungen befanden sich in gutem Zustand. Die Waldseegaststätte und deren Saal entsprachen jedoch nicht den modernen Anforderungen. Kasper gab das Ergebnis der Beratung des Fornsbacher Gemeinderats über den Vereinbarungsentwurf bekannt: Das Angebot der Stadt Murrhardt sei „gut und kulant“, darum werde am 5. Februar eine Bürgerversammlung zur Information der Einwohner einberufen. Am 7. März folge die Bürgeranhörung mit Abstimmung.
Mehrere Fornsbacher und Murrhardter Räte verdeutlichten, es sei wichtig, nach der Eingemeindung weiter einen Fachmann in der Verwaltungsstelle im Fornsbacher Rathaus zu haben. Die Stadtverwaltung werde „einen umsichtigen und wendigen Mann“ mit deren Leitung betrauen, sagte Bürgermeister Götz.
Lebhaft diskutierten die Räte über den veralteten, zu kleinen Saal der Waldseegaststätte, der Besuchern von Vereinsfeiern zu wenig Platz biete. Für das kulturelle Leben und den Fremdenverkehr sei dringend ein größerer, modernerer Saal erforderlich: Dieses Problem sollte baldmöglichst durch einen Neubau gelöst werden. Götz versprach, sich dafür einzusetzen, wofür man auf Landeszuschüsse hoffe, da man mit Kosten von bis zu 700000 DM rechnete. Ziel sei es, ein Gesamtprojekt für die Gaststätte und den Saal zu planen. Die Räte forderten, das Projekt in drei bis vier Jahren umzusetzen, doch der Bürgermeister war dagegen, einen Zeitpunkt festzulegen, da man sich nach der Finanzierung richten müsse.
Der dringend erforderliche Ausbau der Kanalisation kann erfolgen
Bei der Bürgerversammlung zur Eingliederung Fornsbachs nach Murrhardt am 5. Februar 1971 war „das Klima zunächst noch etwas frostig“, so Götz, weil die Bürger noch nicht über alles aufgeklärt waren, was im Lauf der Veranstaltung erfolgte. Die Verwaltungsvertreter und Gemeinderäte stellten den Kernpunkt der Vereinbarung heraus: Bei einer freiwilligen Eingliederung kann dank erhöhter Finanzzuweisungen die dringend erforderliche Fornsbacher Kanalisation (aus)gebaut werden, die Voraussetzung für eine weitere bauliche Entwicklung sei. Nach der Versammlung setzte der Fornsbacher Gemeinderat die Bürgeranhörung für 7. März 1971 fest.
Im Februar billigten die Stadträte unisono den ausgearbeiteten Entwurf für die Vereinbarung zur Eingliederung Fornsbachs. In einer gemeinsamen Sitzung des Fornsbacher Gemeinderats mit dem Murrhardter Verwaltungsausschuss erörterte man offen den Vereinbarungsentwurf und alle Fragen. Die Fornsbacher Räte befanden das Angebot der Stadt Murrhardt als „fair und gut“, so Götz. Am 9. März 1971 stellte der Fornsbacher Gemeinderat das Ergebnis der Bürgeranhörung am 7. März fest. Dabei stimmten die Bürger über die Frage „Sind Sie mit der Eingliederung Fornsbachs nach Murrhardt einverstanden?“ ab. Von 861 Anhörungsberechtigten beteiligten sich 571. 568 Stimmzettel waren gültig (66,31 Prozent). 313 Bürger stimmten mit Ja (55,1 Prozent) und 255 mit Nein (44,9 Prozent). Somit gab es eine Mehrheit der Bürger für die Eingliederung, und auch die Fornsbacher Räte votierten dafür.