Ab wann wird es im Büro zu heiß – und was muss der Arbeitgeber dann tun? Dieser Artikel klärt, welche Maßnahmen bei Hitze vorgeschrieben sind und warum es trotzdem kein „hitzefrei“ gibt.
Kann man bei Hitze im Büro einfach frei machen?
Von Katrin Jokic
Wenn draußen die 30-Grad-Marke fällt und drinnen im Büro die Luft steht, stellt sich schnell die Frage: Gibt’s nicht irgendwann mal hitzefrei?
Kurze Antwort: leider nein.
Auch wenn es unangenehm heiß ist – einfach nach Hause gehen oder die Arbeit verweigern geht nicht. Einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei im Büro gibt es nicht.
Aber: Arbeitgeber stehen trotzdem in der Pflicht.
Schon ab 26 Grad Raumtemperatur sollen sie Maßnahmen ergreifen, um das Arbeiten erträglicher zu machen – etwa durch Jalousien, Ventilatoren oder cleveres Lüften. Ab 30 Grad müssen sie aktiv werden.
Dazu zählen zum Beispiel:
Wird es jedoch über 35 Grad heiß, gilt der Raum ohne besondere Schutzmaßnahmen nicht mehr als geeigneter Arbeitsplatz.
Und wenn nichts passiert?
Dann können sich Beschäftigte beim Betriebsrat, der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der zuständigen Arbeitsschutzbehörde melden. Denn dauerhaft hohe Temperaturen ohne Gegenmaßnahmen können nicht nur unangenehm, sondern auch gesundheitsgefährdend sein.