Viele Besitzer von Photovoltaik-Anlagen sind verunsichert: Die Regierung plant, die Einspeisevergütung abzuschaffen. Doch was bedeutet das für diejenigen, die bereits eine Anlage auf ihrem Dach haben?
Betreffen die Pläne der Regierung auch alte PV-Anlagen?
Von Lukas Böhl
Die gute Nachricht vorweg: Die geplanten Änderungen betreffen ausschließlich neue PV-Anlagen. Für alle, die ihre Anlage bereits in Betrieb genommen haben, ändert sich nichts an der bestehenden Regelung.
Was die Regierung plant
Laut dem Dokument "Klimaneutral werden - wettbewerbsfähig bleiben" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie soll das zukünftige Förderregime für erneuerbare Energien system- und marktorientiert gestaltet werden. Dies sieht die "konsequente Abschaffung der fixen Einspeisevergütung" vor.
Stattdessen sollen neue Finanzierungsmodelle wie Differenzverträge ("Contracts for Difference" oder CfD) und Clawback-Mechanismen eingeführt werden. Der Grundgedanke dahinter ist, die staatliche Förderung zu reduzieren und die Wirtschaftlichkeit der Anlagen stärker an den Strommarkt zu koppeln. Wichtig ist jedoch, dass diese neuen Regeln nur für Neuanlagen gelten sollen.
Bestandsschutz bleibt bestehen
Der Grundsatz der Einspeisevergütung war von Anfang an, den Betreibern eine vertragliche Sicherheit über 20 Jahre zu geben. Diese Zusage wird von den nun geplanten Maßnahmen nicht berührt. Die bisherigen Anlagen genießen somit einen gesetzlichen Bestandsschutz. Das bedeutet, dass die vereinbarte Vergütungshöhe für die gesamte Laufzeit von 20 Jahren, plus das Jahr der Inbetriebnahme, erhalten bleibt.
Wer also bereits eine PV-Anlage besitzt, muss sich keine Sorgen machen. Die Einspeisevergütung für seine Anlage wird nicht angetastet. Die politischen Diskussionen und Gesetzesänderungen beziehen sich ausschließlich auf die Förderung zukünftiger Projekte.