Galeria hat vor Kurzem zum vierten Mal Insolvenz angemeldet. Das bekommen auch die Kundinnen und Kunden zu spüren.
Von Caroline Strang
Rot-weiße Absperrbänder rund um Playmobil-Spielzeug und Geox-Schuhe mitten in den Galeria-Filialen, dazu Hinweisschilder, dass Produkte dieser Marken derzeit nicht verkauft werden: Die vierte Insolvenzmeldung hat auch für die Kundinnen und Kunden immer weitreichendere Folgen.
Rund 13 Marken seien – zumindest zeitweise – betroffen, berichtet unter anderem die „Westdeutsche Zeitung“ (WZ). Mit einigen Lieferanten habe es bisher noch keine Einigung zu insolvenzrechtlichen Fragen gegeben, sagte Insolvenzverwalter Frank Kebekus der WZ-Redaktion. Anfragen unserer Redaktion an Galeria und Kebekus blieben vorerst unbeantwortet. Auch die „Bild“ berichtet von Verkaufsstopps in verschiedenen Filialen.
Hintergrund ist der Eigentumsvorbehalt
Doch warum werden diese Waren nicht mehr verkauft, zwei Wochen, nachdem Galeria das vierte Mal Insolvenz angemeldet hat?
Hintergrund ist wohl die Angst vor den Folgen der Insolvenz. Und ein vertragliches Recht, der sogenannte Eigentumsvorbehalt. Im Warenverkehr ist der Eigentumsvorbehalt eines der wichtigsten Sicherungsinstrumente für Lieferanten, erklären die Experten von Lirex, einer Software- und Beratungsgesellschaft für das Insolvenzrecht aus Stuttgart. „Er sorgt dafür, dass das Eigentum an der gelieferten Ware beim Verkäufer bleibt, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist – selbst wenn die Ware bereits beim Käufer angekommen ist.“ Das heißt im Fall von Galeria konkret, dass beispielsweise die Playmobil-Ritter in den Filialen nicht Galeria, sondern bis zum Verkauf noch Playmobil gehören.
Der Eigentumsvorbehalt macht die Absperrbänder und Schilder in den Filialen möglich, erklärt auch Handelsexperte Carsten Kortum von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) gegenüber dem SWR.
Würde der insolvente Händler die Markenware einfach weiterverkaufen, flössen die Einnahmen direkt auf die Konten des Händlers und würden Teil der Insolvenzmasse. Der Hersteller müsste sich hinten anstellen und bekäme am Ende des Insolvenzverfahrens unter Umständen nur wenige Prozent des tatsächlichen Warenwerts. Ein großer finanzieller Verlust für die Produzenten – die diesem Umstand mit einem Verkaufsverbot zuvorkommen wollen.
Meist ist ein Verkaufsstopp, der auf dem sogenannten Aussonderungsrecht beruht, zeitlich begrenzt, erklären Experten. Sobald sich der vorläufige Insolvenzverwalter mit den Marken auf Sondervereinbarungen oder neue Zahlungswege einigt, werden die Absperrbänder meist wieder entfernt und der Verkauf geht weiter.
Schlechtes Zeichen für die Zukunft
Eine dieser Sondervereinbarungen kann sein, dass die Erträge aus dem Verkauf der Markenprodukte nicht zur Insolvenzmasse gerechnet werden. Vorkasse wäre zwar auch eine Absicherung für die Lieferanten, doch dafür dürfte Galeria wohl nicht ausreichend finanzielle Mittel haben in der aktuellen Situation, so Kortum gegenüber dem SWR. Es sei also möglich, dass die Kette in den Verträgen mit dem Produzenten zu der anderen Art des Vertrauensvorschusses, nämlich dem Eigentumsvorbehalt, gezwungen war, um überhaupt noch beliefert zu werden.
Ein gutes Zeichen für Galeria ist die Reaktion der Hersteller grundsätzlich nicht. In den ersten drei Insolvenzen ist über solch umfassende Verkaufsstopps jedenfalls nichts bekannt. Gegenüber „Bild“ erklärte Vermögensverwalter und Investor Markus Schön: „Ich habe mich seit 2022 intensiv mit der Finanzlage von Galeria auseinandergesetzt. Dass die Ware offenbar weiterhin dem Hersteller gehört und nun nicht verkauft werden darf, zeigt, wie heikel die Beziehungen zu den Lieferanten in der Insolvenz geworden sind.“ Es fehlt wohl inzwischen an Vertrauen und Glauben an eine erfolgreiche Zukunft der Warenhäuser.