Die AfD im Kreis Heilbronn ist zu Unrecht bei der Wahl ehrenamtlicher Richter aussortiert worden. Das sagt das Verwaltungsgericht. Doch für die Partei ist es nur ein Teilerfolg.
DIe AfD hat vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart einen Teilerfolg erzielt.
Von Eberhard Wein
Der Kreistag des Landkreises Heilbronn muss seine Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter am Stuttgarter Verwaltungsgericht neu aufstellen. Das hat das Verwaltungsgericht nun quasi in eigener Sache entschieden. Die Richter der fünften Kammer gaben dabei einem Eilantrag eines AfD-Kreisrats statt. Der Mann hatte selbst als ehrenamtlicher Richter kandidiert, war aber wie die sechs anderen Kandidaten, die von der Kreis-AfD nach ihrem Proporz nominiert worden waren, nicht gewählt worden. Stattdessen benannten die anderen Kreistagsfraktionen zusätzlich Namen.
Der damaligen Entscheidung war eine Diskussion im Verwaltungsausschuss des Kreistags vorausgegangen, bei der die Verfassungstreue der Personen auf der AfD-Liste pauschal in Zweifel gezogen worden war. Die AfD vertrete „Positionen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung missachten“, hieß es. Diese Vorgehensweise sei „offenkundig willkürlich“ gewesen, entschied nun das Gericht. Der verfassungsrechtlich garantierte gleiche Zugang zu öffentlichen Ämtern sei verletzt worden, weil die persönliche Eignung der einzelnen Kandidaten gar nicht erst geprüft worden sei.
AfD spricht von Sieg für den Rechtsstaat
Der AfD-Landtagsabgeordnete Dennis Klecker, der auch Chef der Heilbronner Kreistagsfraktion ist, sprach von einem „Sieg für den Rechtsstaat, der maßgebend sein wird“. CDU, Freie Wähler, SPD, Grüne, FDP und Linke hätten wieder einmal durch Spielereien mit der Geschäftsordnung Grundrechte aushebeln wollen. Allerdings erzielte die AfD nur einen kleinen Teilerfolg. Die übrigen sechs damals von der AfD nominierten Kandidaten bleiben weiterhin außen vor. Eine entsprechende Klage der Kreistagsfraktion, die auch deren Zulassung erreichen wollte, wurde vom Verwaltungsgericht zurückgewiesen.
Die Rechte der Fraktion seien nicht beschnitten worden, erklärten die Richter. Vielmehr sei die AfD hier gleichbehandelt worden. Auch über die Listen der anderen Kreistagsfraktionen sei damals nämlich abgestimmt worden. Der einzige Unterschied: die AfD-Liste habe keine Mehrheit bekommen. Dies sei Demokratie. Die Kandidaten selbst hatten nicht geklagt.
Auch anderswo bleibt die Partei außen vor
Die Frage, ob Anhänger der AfD als ehrenamtliche Verwaltungsrichter taugen, hat in den vergangenen Monaten in etlichen Kreistagen für Diskussionen gesorgt. So meldete die Stadt Mannheim keine Personen von der AfD-Liste ans Karlsruher Verwaltungsgericht. Auch im Ortenaukreis fielen die AfD-Kandidaten durch, ebenso im Ostalbkreis. Diese Entscheidungen dürften allerdings gerichtsfest sein. Denn dort wurde einzeln über jeden Namen abgestimmt. Eine personenbezogene Abstimmung sei notwendig, betont auch das Stuttgarter Verwaltungsgericht in seiner nun ergangenen Entscheidung.
Auch im Ludwigsburger Kreistag war über die Beteiligung der AfD abgestimmt worden. Eine Mehrheit wollte sich jedoch eine Einzelabstimmung über sämtliche Kandidaten ersparen. Dass die Skepsis gegenüber der AfD nicht grundlos ist, zeigt der Fall von Taras Maygutiak. Der Offenburger AfD-Kandidat bei der vergangenen Bundestagswahl war vor fünf Jahren ohne großen Beachtung zum ehrenamtlichen Richter am Verwaltungsgericht Freiburg berufen worden. Im vergangenen Jahr wurde er auf Antrag des Gerichtspräsidenten wieder entlassen. Er habe in einem Corona-Verfahren gegen das Beratungs- und Abstimmungsgeheimnis verstoßen, hieß es, eine „gröbliche Amtspflichtverletzung“.
Was den nun erfolgreichen AfD-Kandidaten aus dem Kreis Heilbronn betrifft: Ob er wirklich als Ehrenamtsrichter in Stuttgart zum Zuge kommen wird, ist noch offen. Aus den Vorschlagslisten der kreisfreien Städte und Kreise wählen die Verwaltungsgerichte ihre Kammermitglieder erst noch aus. Nur jeder Zweite wird dabei in den kommenden fünf Jahren auch tatsächlich gebraucht.