Die Sammelklagen der Verbraucherzentralen gegen den US-Konzern wegen mehr Werbung und höheren Preisen bei Prime Video stoßen auf großes Interesse.
Vielen Amazon-Kunden ist das Lächeln vergangen.
Von Thomas Wüpper
Mit einer Preiserhöhung und zusätzlicher Werbung bei Prime Video hat Amazon viele seiner geschätzt 17 Millionen Kunden in Deutschland verärgert. Die Verbraucherzentralen führen deshalb Musterverfahren gegen den US-Konzern, denen sich betroffene Abonnenten kostenlos mit wenig Mühe anschließen können.
Allein die Sammelklage der VZ Sachsen verzeichnet Ende Januar bereits rund 200 000 Teilnehmer, wie der Zähler auf der Homepage der Verbraucherschützer zeigt. Dort gibt es auch die Anleitung und Links für Betroffene, um sich mit wenigen Klicks an dem Verfahren zu beteiligen. Amazon hatte am 5. Februar 2024 deutschlandweit zusätzliche Werbung für seinen Videodienst Amazon Prime Video eingeführt sowie die Qualität von Bild und Ton verringert. Der Konzern habe das mit einer E-Mail im Januar 2024 angekündigt und ohne die nötige Zustimmung der Kunden umgesetzt, so die VZ.
Landgericht München urteilt in erster Instanz für die Kunden
Kunden können seither Werbespots vor und in Filmen nur entgehen, wenn sie ein zusätzliches Abo für weitere 2,99 Euro im Monat abschließen. Darin sehen die Verbraucherschützer einen wirtschaftlichen Vorteil für den Konzern und eine Benachteiligung von Kunden, die bis zum 5. Februar 2024 ihre Abos auf anderer Grundlage abgeschlossen haben, den Aufpreis nicht zahlen wollen und deshalb seither Reklameunterbrechungen ertragen müssen. Mit der Klage soll eine Entschädigung erreicht werden.
Das Landgericht München I urteilte im Dezember 2025 zu Gunsten der Verbraucherschützer, die damalige einseitige Vertragsänderung sei unzulässig (Az. 33 O 3266/24). Die Verbandsklage gegen die Amazon Digital Germany GmbH ist beim Bayerischen Obersten Landesgericht anhängig. Ergänzend hat die VZ Sachsen den US-Konzern auf Abschöpfung von 1,8 Milliarden Euro Gewinnen verklagt, die bei Erfolg an die Sammelkläger und der übrige Teil an den deutschen Staat fließen würden.
Je mehr Menschen sich also der Klage anschließen, desto mehr müsste Amazon direkt an seine Kunden zurückzahlen. Im Erfolgsfall könnten das bis dato um die 70 Euro je Kläger sein, falls die zusätzlichen Abokosten pro Monat für weiterhin werbefreie Sendungen die Basis für die Entschädigung wären. Die Verbraucherschützer hoffen zudem auf Signalwirkung, dass große Plattformen einseitige Vertragsänderungen nicht mehr ohne Folgen durchsetzen können und marktbeherrschende Digitalkonzerne nicht über dem Gesetz stehen. Amazon weist die Vorwürfe zurück und betont, man habe die Kunden transparent informiert. In einer zweiten Sammelklage, an der sich bis Ende vorigen Jahres bereits rund 80 000 Kunden angeschlossen haben, geht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen Amazon vor. Im September 2022 hatte der Anbieter den Jahrespreis für Prime von 69 auf 89,90 Euro und den Monatsbeitrag von 7,99 auf 8,99 Euro erhöht, und zwar laut den Verbraucherschützern ebenfalls einseitig unter Verweis auf das Kleingedruckte in den Abo-Verträgen. Das Landgericht und das Oberlandesgericht Düsseldorf erklärten die AGB-Klausel für unwirksam. Amazon hat Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Weitere Sammelklage wegen erhöhtem Jahrespreis
Die Sammelklage vor dem OLG Hamm (Az. I-13 VKl 125) fordert die Rückzahlung der Mehrbeträge, potenziell bis 60 Euro plus Zinsen pro Kunde. Auch hier sind viele Millionen Bestandskunden betroffen, die vor der Preiserhöhung den Videodienst abonniert haben und sich kostenlos dem Verfahren anschließen können. So soll jedem Einzelnen ermöglicht werden, Ansprüche ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Auf den Homepages beider Verbraucherzentralen kann man in wenigen Minuten einen „Klage-Check“ durchführen, um zu prüfen, ob man betroffen ist. Wer sich anschließt, wird ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz eingetragen. Auch dort gibt es auf der Homepage weitere Infos zum Stand der Verfahren.