Wassermelone, Krake und Demo-Parolen: Der Verfassungsschutz erklärt, welche Symbole und Slogans seiner Einschätzung nach auf Extremismus und Antisemitismus hindeuten können.
Auf Bundesebene und auch in den Ländern gibt es in Deutschland Beauftragte, die sich um die Bekämpfung von Antisemitismus kümmern. (Symbolbild)
Von dpa
Mit der Parole "From the river to the sea" (Vom Fluss bis zum Meer) haben sich schon deutsche Gerichte beschäftigt. (Archivfoto)