Immer mehr Menschen in Baden-Württemberg dürfen Schreckschusspistolen oder Reizgas- und Signalwaffen mit sich führen. Das Innenministerium warnt vor deren Einsatz in Konflikten.
Mit einem Kleinen Waffenschein darf man neben Reizgas-Pistolen auch Schreckschuss-und Signalwaffen mit sich führen.
Von Florian Dürr
Ob Schreckschusspistole oder Reizgas-und Signalwaffen: Immer mehr Menschen in Baden-Württemberg wollen solche Waffen mit sich führen und beantragen dafür einen Kleinen Waffenschein. Inzwischen ist die Anzahl Kleiner Waffenscheine im Südwesten auf den höchsten Stand der vergangenen zwölf Jahre angewachsen. Das zeigen Zahlen aus dem Innenministerium, die unserer Zeitung exklusiv vorliegen.
Demnach waren zum Stichtag 31. Dezember 2025 insgesamt 115 164 Menschen im Besitz eines Kleinen Waffenscheins – knapp 3000 mehr als im Vorjahr (112 354). Zum Vergleich: Ende des Jahres 2020 lag die Anzahl der Kleinen Waffenscheine in Baden-Württemberg noch bei 93 313. Doch das Innenministerium verweist auch darauf, dass die Bevölkerungszahl in den vergangenen Jahren angewachsen ist: Seit 2020 um circa 100 000 von 11,1 Millionen Einwohnern auf 11,2 Millionen. Prozentual ist der Anstieg des Anteils der Menschen mit Kleinem Waffenschein deshalb kaum zu vernehmen.
Auch für den Kleinen Waffenschein gibt es Voraussetzungen
Dennoch beobachtet das Haus von Innenminister Thomas Strobl (CDU) die Entwicklung „sehr sorgfältig“, wie es heißt. „Aus polizeilicher Sicht ist es kritisch zu beurteilen, wenn sich Bürgerinnen und Bürger mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ausstatten und dies Selbstverteidigungszwecken dienen soll“, sagt eine Sprecherin. Welche konkreten Beweggründe die einzelnen Antragssteller verfolgen, kann das Ministerium nicht sagen, da für einen Kleinen Waffenschein weder ein bestimmtes Bedürfnis nachgewiesen noch ein Grund angegeben werden muss – im Gegensatz zu anderen waffenrechtlichen Erlaubnissen.
Trotzdem gibt es auch für das Führen von sogenannten SRS-Waffen (Schreckschuss, Reizstoff, Signal) Voraussetzungen: Wer einen Kleinen Waffenschein will, muss volljährig sein und seine Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung unter Beweis stellen. „Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen zudem in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu überprüfen“, heißt es aus dem Ministerium.
Anzahl von Waffenscheinen für scharfe Waffen nur leicht gestiegen
Eine Sprecherin warnt auch mit Blick auf die Erfahrungen der Polizei, jene Waffen einzusetzen: „Wenn Waffen in eine Konfliktsituation eingebracht werden, kann dies im Einzelfall zu einer Gewalteskalation oder Schadensvergrößerung führen.“ Zudem könnten auch diese vermeintlich harmlos klingenden Waffen „erhebliche Verletzungen“ verursachen.
Die Anzahl der Waffenscheine für scharfe Waffen ist in Baden-Württemberg im vergangenen Jahr nur leicht gestiegen: Von 405 Waffenscheinen im Vorjahr auf 446 Waffenscheine im Jahr 2025. Bei den Waffenbesitzkarten ist die Zahl rückläufig: Von 263.253 im Jahr 2024 auf 262.983 im vergangenen Jahr.