Bis zu welcher Uhrzeit dürfen Feuerwerkskörper und Böller an Silvester 2025 gezündet werden? Wir klären auf.
Von Lukas Böhl
Jedes Jahr wieder stellt sich die gleiche Frage: Wie lange ist Feuerwerk nach Silvester eigentlich noch erlaubt? Die Antwort ergibt sich aus dem Sprengstoffgesetz.
Gesetzliche Frist endet am 1. Januar
Für klassisches Silvesterfeuerwerk gilt bundesweit die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV). Sie erlaubt das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 nur an zwei Tagen.
Feuerwerk ist erlaubt:
Mit Ablauf des 1. Januar endet die gesetzliche Frist. Ab dem 2. Januar ist das Böllern ohne Ausnahmegenehmigung nicht mehr zulässig.
Nach Silvester weiterböllern? Nicht erlaubt
Auch wenn noch Raketen oder Batterien übrig sind: Das Abbrennen von F2-Feuerwerk nach dem 1. Januar stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Je nach Kommune drohen Bußgelder, teilweise auch die Beschlagnahmung nicht gezündeter Feuerwerkskörper.
Lokale Sonderregelungen möglich
Unabhängig vom bundesweiten Endzeitpunkt können Städte und Gemeinden zusätzliche Einschränkungen festlegen. Dazu zählen etwa frühere Endzeiten in der Silvesternacht oder komplette Böllerverbote in bestimmten Zonen.
Solche Regelungen betreffen häufig:
Was gilt für Feuerwerk der Kategorie F1?
Kleinfeuerwerk der Kategorie F1, etwa Wunderkerzen oder Tischfeuerwerk, unterliegt nicht den Silvesterfristen. Diese Artikel dürfen das ganze Jahr über verwendet werden. Die Altersgrenze liegt bei 12 Jahren.
Ausnahmegenehmigungen nur in Einzelfällen
Wer Feuerwerk außerhalb der erlaubten Zeit abbrennen möchte, benötigt eine behördliche Genehmigung. Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden.