Steuerbetrug

Cum-Ex-Kronzeuge muss nicht ins Gefängnis

Cum-Ex war ein unfassbarer Milliardenbetrug, jahrelang schröpften Finanzakteure die Allgemeinheit um Milliarden. Ein Anwalt mischte dabei mit und bereute das später. Nun fiel ein Urteil gegen ihn.

Cum-Ex-Kronzeuge muss nicht ins Gefängnis

Das Gerichtsgebäude des Landgerichts Bonn in der Außenstelle Siegburg, wo das Urteil gegen Kai-Uwe Steck verkündet wurde. (Symbolbild)

Von Von Wolf von Dewitz, dpa

Cum-Ex-Kronzeuge muss nicht ins Gefängnis

Bei Cum-Ex verschoben Finanzakteure Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch hin und her, um gar nicht gezahlte Steuern erstattet zu bekommen.