Arbeitsrecht

Darf man während der Krankschreibung gekündigt werden?

Schützt krank sein vor einer Kündigung? Ein Experte erklärt, wann Arbeitgeber im Recht sind und wo sie Rücksicht nehmen müssen.

Darf man während der Krankschreibung gekündigt werden?

Es ist möglich, einen Arbeitnehmer während Krankheit oder Urlaub zu kündigen.

Von Markus Brauer/dpa

Während Krankheit und Urlaub scheint der Job oft weit weg. Flattert aus dem Nichts die Kündigung ein, ist der Schreck besiónders groß. Doch darf der Arbeitgeber in der Situation überhaupt eine Kündigung aussprechen oder sind Arbeitnehmer in dieser vulnerablen Zeit geschützt?

„Es ist möglich, einen Arbeitnehmer während Krankheit oder Urlaub zu kündigen“, erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Grundsätzlich schützt in Deutschland eine Krankschreibung oder ein Urlaub nicht vor einer Kündigung.

Kündigung darf nicht sittenwidrig sein

Ausnahmen gibt es aber trotzdem: Eine Kündigung darf etwa nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Zwei Beispiele: Liegt ein Arbeitnehmer nach einem Unfall schwer verletzt im Krankenhaus, ist es unanständig, wenn der Arbeitgeber während eines Besuchs am Bett eine Kündigung ausspricht, so Görzel. Auch eine Kündigung, die unangekündigt zu Heiligabend zugestellt wird, dürfte kritisch sein.

Dabei handelt es sich aber um Ausnahmefälle. Im Regelfall verhindert eine Krankheit keine Kündigung. Wichtig: In den genannten Beispielen ist der Ausfall des Beschäftigten nicht Grund der Kündigung.

Zu oft krank? Kündigung ebenfalls möglich

Aber auch eine Kündigung, etwa weil ein Arbeitnehmer zu oft fehlt, ist unter Umständen möglich.

Hierfür müssen allerdings drei Punkte erfüllt sein:

Warum Berufstätige in Deutschland beim Job fehlen

Bei den Berufen waren Krankheitsausfälle bei Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeheimen am häufigsten. Sie kamen den DAK-Daten zufolge im Schnitt auf 22,5 Fehltage. Am wenigsten Fehltage mit durchschnittlich 12,6 gab es 2025 demnach bei Beschäftigten in der Datenverarbeitung.