Im zweiten Halbjahr bekommen Rentner mehr Geld. Außerdem endet die Frist für die Steuererklärung, und es gibt ein neues Verbot für Touristen.
Spätestens jetzt ist es Zeit, an die Steuererklärung zu denken.
Von Michael Maier/AFP
Die gesetzliche Rente und die Mindestlöhne für Pflegekräfte steigen, an französischen Stränden kommt das Rauchverbot und die Bahn bietet eine „ICE-Flatrate“ für junge Reisende am Wochenende an. Auch im Juli gibt es wieder einige Neuigkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Rentnerinnen und Rentner bekommen mehr Geld
Die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner erhalten ab Juli höhere Bezüge. Die gesetzliche Rente steigt um 3,74 Prozent - bei einer Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet das laut Arbeitsministerium 66,15 Euro im Monat mehr.
Vereinfachungen in der Pflegeversicherung
Ab Juli gibt es ein „gemeinsames Jahresbudget“ von 3539 Euro für Ersatz- und Kurzzeitpflege, das flexibel für beide Leistungen genutzt werden kann. Menschen, die bislang nur eine der Leistungen nutzten und damit auf einen Teil ihrer Ansprüche verzichteten, können nun das gesamte Budget ausschöpfen. Auch Menschen, die in ihrer Region keinen Zugang zu Kurzzeitpflege haben, können das gesamte Budget abrufen.
Verdienst für Pflegekräfte steigt
Die Mindestlöhne für Pflegekräfte steigen ab Juli: Pflegehilfskräfte erhalten dann mindestens 16,10 Euro brutto pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung 17,35 Euro und Pflegefachkräfte 20,50 Euro. Rund 1,3 Millionen Beschäftigte arbeiten laut Bundesregierung in Einrichtungen, die unter den Pflegemindestlohn fallen. In Privathaushalten gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro pro Stunde.
Steuererklärung bis Ende Juli
Eine Lohnsteuererklärung lohnt sich in den allermeisten Fällen: Im Durchschnitt gibt es gut 1100 Euro vom Finanzamt zurück. Am 31. Juli läuft die Abgabefrist für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler aus, die zur Abgabe verpflichtet sind und ihre Erklärung ohne Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein machen.
Rauchen am Strand in Frankreich verboten
Bereits vom 29. Juni an darf an öffentlichen Stränden in Frankreich und weiteren Orten wie etwa Parks, die Umgebung von Schulen, Ausbildungsstätten und Unterkünfte für Minderjährige nicht mehr geraucht werden. Die Strafe für illegales Rauchen am Strand kann bis zu 135 Euro betragen. Die Neuregelung umfasst allerdings weder den Konsum von E-Zigaretten an den genannten Orten noch das Rauchen in Straßencafés.
Bahn bietet jungen Reisenden „ICE-Flatrate“
Für Menschen im Alter bis einschließlich 26 Jahre bietet die Deutsche Bahn an allen Wochenenden im Juli ein Flatrate-Ticket im Fernverkehr an. Für 44 Euro pro Wochenende sind damit nach DB-Angaben von Freitag um 18.00 Uhr bis 14.00 Uhr am Sonntag beliebig viele Fahrten in IC-, EC- und ICE-Zügen möglich. Auch in Fernverkehrszügen ausländischer Partnerbahnen innerhalb Deutschlands, etwa im österreichischen Railjet, gilt das Ticket demnach ohne vorherige Reservierung.