Die ursprünglich westdeutsche Verfassung hat sich bewährt. Doch trägt der Konsens noch?
Von Eidos Import
Was haben sich die viel zitierten 61 Männer und vier Frauen gedacht, die das Grundgesetz verfassten? Offenbar so viel Kluges, Sinnvolles, und Gemeinschaftsstiftendes, dass dieser Text nach wie vor der Maßstab aller demokratischen Dinge ist. Die Frage ist allerdings: Wie lange noch?
Es fängt mit dem prägendsten Satz der deutschen Verfassung an: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Die Zahl derjenigen, die finden, es gehe in erster Linie um die Würde des deutschen Menschen, ist nicht klein. Umgekehrt wollen auch nicht wenige die größte Partei verbieten, hinter der sich solche Nationalisten versammeln. An der Debatte über das AfD-Verbotsverfahren ist abzulesen, wie vielfältig das Grundgesetz ausgelegt wird. Die einen beschwören die wehrhafte Demokratie, die anderen finden, dass Parteien nicht einfach verboten werden können, wenn sie einem nicht passen. Man müsse schon schwerwiegende Angriffe auf das Grundgesetz nachweisen.
Und offenbar ist es kein Nachweis für grundlegende Verfassungsfeindlichkeit, wenn die Menschenwürde der Deutschen höher bewertet wird als die anderer Nationalitäten. Aber: Sollte die AfD auf demokratischen Weg an die Macht kommen, ist die Demokratie ernsthaft in Gefahr. Auch diese These liegt auf dem Tisch. Doch wie es aussieht, muss eine wirklich demokratische Gesellschaft, die das Grundgesetz ernst nimmt, dieses Risiko eingehen.
Wie ernst nehmen wir es? Der Bundespräsident hat in diesem Jahr einen Ehrentag ausgerufen, einen „Mitmach-Tag“. Im Internet findet sich der Aufruf: „Finde Deine Ehrentags-Aktion.“ Noch interessanter ist ein Slogan, der dazu animiert, das eigene „Lieblings-Grundgesetz“ zu finden. Das mag ein Einzelbeispiel sein, ist aber symptomatisch.
Es ist geradezu üblich geworden, sich aus der Verfassung herauszuklauben, was einem gefällt. Der Schutz von Ehe und Familie oder der Kirchen ist festgelegt, aber auch die Gleichheit vor dem Gesetz. Auf sie können sich Alleinerziehende berufen – einen speziellen Schutzartikel gibt es für sie nicht. Für Atheisten wiederum gilt auch die Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses.
In vielen Fällen hat das Leben Antworten gegeben. Der Familienbegriff wurde von der Gesellschaft erweitert, der Antischwulen-Paragraph 175 im Strafgesetzbuch abgeschafft, Homosexuelle dürfen heiraten – die Gleichheit vor dem Gesetz wurde deutlich verbessert.
Auf der anderen Seite droht Überforderung. Immer mehr Gesetzesvorlagen oder Beschwerden landen vor dem juristischen Hüter des Grundgesetzes, vor dem Bundesverfassungsgericht. Aber Karlsruhe sollte nur ausnahmsweise der Schiedsrichter sein.
Wenn die höchsten Richter in Haushaltsentscheidungen des Bundes so eingreifen, dass die Politik weitgehend lahmgelegt und eine Regierung gesprengt wird, dann ist das heikel. Die Richter beurteilen, ob das Grundgesetz verletzt wird. Doch das ist ja dafür da, das Land und den Zusammenhalt zu sichern. Entscheidungen, die dem zuwiderlaufen, sind problematisch. Im konkreten Fall wäre eine Lösung, die Wirkung solcher Urteile sich ausschließlich in der Zukunft entfalten zu lassen. Das würde das Grundgesetz nicht verändern, die Statik der Verfassungsorgane aber in der Balance halten.
Was nun den sonstigen Inhalt der 77 Jahre alten Verfassung betrifft, so kann man gemeinsam mit dem früheren Bundestagspräsidenten Norbert Lammert aufseufzen, der sagte: „Populär ist der Text nicht, aber bedeutend.“ Es bleibt in jedem Fall trotzdem das wichtigste Dokument unseres demokratischen Selbstverständnisses. Auch da hat Lammert recht.