Die Automobilindustrie reagiert mit Abfindungsprogrammen, Altersteilzeit und – schlimmstenfalls – mit Kündigungen auf die Krise. Der Arbeitsrechtler Frank Hahn gibt im „Auto-Talk“ betroffenen Mitarbeitern wertvolle Tipps.
Der Arbeitsrechtler Frank Hahn (Mitte) im Gespräch mit Veronika Kanzler und Klaus Köster aus dem Redaktionsteam.
Von Peter Stolterfoht
Gleich geht’s los. Kurz vor 19 Uhr loggen sich rund 180 Leser fast gleichzeitig in die Zoom-Konferenz ein, um bei der Premiere von „Der Auto-Talk“ live dabei zu sein. Der wichtigste Monitor für unser im Stuttgarter Pressehaus produziertes neues Digitalformat hat allerdings noch Anlaufschwierigkeiten. Es ist ausgerechnet der von Frank Hahn. Die aufkommende Hektik um ihn herum beruhigt der Anwalt mit einem ganz entspannten Lächeln. Und die Technik tut nun wie gewünscht ihren Dienst.
Frank Hahn strahlt Ruhe aus. Nicht die schlechteste Voraussetzung für seinen Job als Arbeitsrechtler und promovierter Partner in der Stuttgarter Kanzlei Kasper Knacke. Dort berät und vertritt er auch die Arbeitnehmerseite, häufig aus der Autoindustrie. Seinen Mandanten rät er dabei prinzipiell das, was er auch an diesem Abend gegenüber den Moderatoren Veronika Kanzler und Klaus Köster aus dem Autoteam dieser Zeitung sowie den vielen Lesern vorlebt: ruhig bleiben.
Die Goldene Regel des Experten
„Vor allem nicht vorschnell entscheiden und unterschreiben“, nennt Frank Hahn seine Goldene Regel, wenn es um die Themen geht, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hersteller und ihrer Zulieferer mehr denn je umtreibt.
Da wären beispielsweise das große Abfindungsprogramm bei Mercedes-Benz, der Stellenabbau bei Bosch oder Altersteilzeitmodelle von Porsche. Und die betriebsbedingten Kündigungen bei kleineren Betrieben, bei denen es keine Vereinbarungen zur Jobsicherung gibt, so wie bei den großen Konzernen. „Dort weiß man ja schon vorher, wenn ein Abfindungsprogramm kommt“, sagt Frank Hahn. Und falls man noch bei Mercedes arbeite, falle dieses gerade „groß und mehr als fair“ aus.
Fachmännischen Rat einholen
Hahn erzählt dann von einem anderen aktuellen Fall, dem eines Mandanten aus einem mittelständischen Betrieb. „Der wurde aus dem Homeoffice heraus in die Zentrale bestellt, wo man ihm ohne jede Vorwarnung mitgeteilt hat, sich von ihm trennen zu wollen. Da ist man natürlich zunächst einmal nur konsterniert.“ Da gebe es nur eines, meint der Arbeitsrechtler: „Fachmännischen Rat einholen.“ Es seien schließlich so viele wichtige Aspekte zu berücksichtigen, wie zum Beispiel steuerliche.
Und an wen man sich wenden solle, wollen Leser und Leserinnen wissen, die ihre Fragen live an den Experten richten können. „An die Gewerkschaft zum Beispiel oder an Kollegen, die vielleicht einen geeigneten Rechtsanwalt empfehlen können“, rät Frank Hahn und nennt damit die ersten Schritte, wenn eine Trennung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Raum steht.