Beate Zschäpe am Tag der Urteilsverkündung 2018.
Von Christian Gottschalk
Es gehört zu den weit verbreiteten Irrtümern in Deutschland, das Menschen, die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, nach 15 Jahren sowieso wieder aus dem Gefängnis frei kommen. Das stimmt so nicht. Lebenslang bedeutet zunächst einmal lebenslang. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht schon 1977 entschieden, dass jeder eine zweite Chance verdient, auch schlimmste Verbrecher. Deswegen dürfen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte Verbrecher einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung stellen, und zwar frühestens und erstmals nach 15 Jahren. Dem Antrag kann, muss aber nicht entsprochen werden.
Zschäpe soll mindestens 24 Jahre im Gefängnis bleiben
Beate Zschäpe hat diesen Antrag nun gestellt, das Oberlandesgericht (OLG) München hat ihn abgelehnt und erklärt, die Rechtsterroristin müsse mindestens 24 Jahre im Gefängnis sitzen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, Zschäpe und die Bundesanwaltschaft können dagegen vorgehen. Sollte der Beschluss bestätigt werden, könnte Zschäpe frühestens mit 60 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden.
Zschäpe war 2018 als Mittäterin der durch die Neonazi-Gruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) verübten Morde zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Sie gehörte zum Kern der Terrorgruppe, zusammen mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos. Der NSU verübte zahlreiche Sprengstoffattentate und Raubüberfälle und ermordete eine Polizistin und neun Menschen mit Migrationshintergrund.
Seit 2011 saß Zschäpe in Untersuchungshaft. Diese Zeit wird auf die später verhängte Haftstrafe mit angerechnet. Das OLG München stellte in seinem Urteil zudem die besondere Schwere der Schuld von Beate Zschäpe fest. Das bedeutet, dass der Antrag auf vorzeitige Haftentlassung nicht nach 15 Jahren gestellt werden kann. Später allerdings schon. Diese Frist war nun abgelaufen.
Das Gericht wertete zugunsten Zschäpes, dass sie sich inzwischen zu ihren Taten bekannt und von dem nationalsozialistischen Gedankengut distanziert habe. Doch diese „Umstände“ besitzen nach Auffassung des Gerichts nicht solches Gewicht, dass sie die „außergewöhnlich hohe Tatschuld“ Zschäpes so weit ausgleichen könnten, dass ihre Strafe ausgesetzt werden könne. Der länger als fünf Jahre andauernde NSU-Prozess in München zählt zu den bedeutendsten Strafprozessen der deutschen Nachkriegsgeschichte.
In deutschen Gefängnissen verbüßen derzeit knapp 1800 Menschen eine lebenslange Haft, Jahr für Jahr kommen in etwa 100 neu Verurteilte hinzu. Im Jahr 2024 endete die lebenslange Haft bei 92 Personen, 60 von ihnen durften das Gefängnis vorzeitig verlassen. Die 32 anderen Verbrecher sind entweder im Gefängnis gestorben oder ins Ausland überstellt worden. Nach einer Untersuchung der kriminologischen Zentralstelle liegt die durchschnittliche Haftdauer all jener, die trotz lebenslanger Haft vorzeitig entlassen worden sind, bei 19,3 Jahren.
Gedenken an das Hamburger NSU-Opfer Süleyman Tasköprüs.