Im Labor werden Produkte von Online-Händler Shein untersucht. Die Deutsche Umwelthilfe hat Kleidungsstücke von Shein testen lassen und geht nun gegen das Unternehmen vor.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt gegen den Online-Händler Shein. Das teilte die Organisation in einer Pressekonferenz mit.
Konkret gehe es in der Klage beim Landgericht Berlin II um Chemikalien, die in auf der Plattform verkaufter Kleidung vorkommen. Teilweise seien bei der Belastung EU-Grenzwerte überschritten worden. Das geht aus Untersuchungen des Bremer Umweltinstituts im Auftrag der DUH hervor.
Shein habe die entsprechenden Produkte zwar aus dem Sortiment genommen – das geht der DUH jedoch nicht weit genug. Sie fordert: Der Online-Händler soll eine Unterlassungserklärung unterzeichnen. So sollen Verbraucher auch künftig geschützt werden. Shein bezeichnete die Forderungen als „überzogen und unverhältnismäßig“.
Massive Überschreitungen von Grenzwerten
Insgesamt verstießen von 18 untersuchten Produkten 7 gegen EU-Grenzwerte. So wurde in einer für Teenager angebotenen Jacke ein Grenzwert für eine Chemikalie aus der PFAS-Gruppe um mehr als das 12.000-Fache überschritten. PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Diese Stoffe werden eingesetzt, um unter anderem Kleidung wasser-, fett- und schmutzabweisend zu machen. Manche PFAS (auch Ewigkeitschemikalien genannt) können laut Umweltbundesamt Effekte auf Stoffwechsel, Hormonhaushalt und Immunsystem haben, manche stehen im Verdacht, krebserregend zu sein.
In einem Paar Stiefel wiederum wurde eine Konzentration von 179.000 Milligramm pro Kilogramm des Weichmachers DEHP gefunden. Erlaubt wären allenfalls Werte von unter 1.000 Milligramm. Sogenannte Phthalate – dazu gehört DEHP – haben hormonähnliche Eigenschaften und können die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
Darum geht es in dem Streit
Die DUH habe Shein seit Dezember sechsmal abgemahnt. „Wegen Greenwashing, wegen fehlender Energielabel, wegen irreführender Werbung und eben wegen verbotener Chemikalien in den Textilien“, so Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH. Damit komme man jedoch nicht weiter.
„Shein ist der Inbegriff von Ultra-Fast-Fashion. Bis zu 11.000 neue Designs kommen täglich auf den Markt. Kleidung, die möglichst billig produziert, schnell verkauft und gleich wieder durch eine nächste Kollektion ersetzt werden soll. Shein erreicht monatlich rund 155 Millionen Menschen in der EU.“ Dieses Geschäftsmodell bringe staatliche Kontrollen an ihre Grenzen. „Chemikalientests können bei diesen Mengen praktisch nicht stattfinden.»
Rechtsanwältin Karoline Borwieck sagte: „Mit unserer Klage beantragen wir, dass Shein es zu unterlassen hat, Kleidung anzubieten, deren PFAS-Gehalt die REACH-Grenzwerte überschreitet. Dasselbe soll für Schuhe gelten, deren weichmacherhaltiges Material den Grenzwert für DEHP überschreitet.“ Das Verbot solle nicht nur getestete Artikel, sondern auch gleichartige Verstöße umfassen. „Für jeden künftigen Verstoß beantragen wir dann ein Ordnungsgeld bis zu einer Höhe von 250.000 Euro.“
Shein teilte mit, das Unternehmen habe umfassend auf die Bedenken der DUH reagiert. „Im Fall von PFAS etwa haben wir unseren gesamten deutschen Produktkatalog überprüft, die Anforderungen an Verkäufer für PFAS-Tests verschärft und das automatisierte Screening über alle Marketplace-Sprachen hinweg ausgebaut.“
EU-Gesetz soll gegen Wegwerf-Kleidung vorgehen
Die Umwelthilfe wünscht sich generell ein stärkeres Vorgehen gegen Fast Fashion, also gegen sehr günstige Mode mit extrem schnell wechselnden Kollektionen. Bei der anstehenden Reform des Textilgesetzes sollten Umweltkriterien eine Rolle spielen. Nach den bisher bekannten Plänen von Umweltminister Carsten Schneider (SPD) sollen Hersteller künftig bei der Sammlung und Verwertung von Alttextilien in die Pflicht genommen werden.
Metz von der DUH fordert mehr: „Wir müssen dafür sorgen, dass diese gigantischen Mengen gar nicht erst produziert werden.“
Die Website von Shein ist auf einem Laptop zu sehen. (zu dpa: «Deutsche Umwelthilfe verklagt Shein»)