Nach Gerichtsentscheidung

Dobrindt: AfD bleibt Beobachtungsfall

AfD-Politiker Frohnmaier sieht die Partei durch die Gerichtsentscheidung zur Einstufung des Verfassungsschutzes „reingewaschen“ – der Geheimdienst wird sie aber weiter beobachten.

Dobrindt: AfD bleibt Beobachtungsfall

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU, links) und AfD-Fraktionsvize Markus Frohnmaier.

Von dpa

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hält nach der Gerichtsentscheidung zur Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz an der Beobachtung der Partei durch den Inlandsgeheimdienst fest. Der Beschluss sage deutlich, dass innerhalb der AfD Bestrebungen vorhanden seien, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richteten, das sei aber nicht gesamtprägend für die Partei, sagte der CSU-Politiker in Fernsehsender „Welt“. „Deswegen bleibt es dabei, die AfD ist ein Beobachtungsfall.“

Zur Frage, welche konkreten nachrichtendienstlichen Maßnahmen es gegen die AfD gebe, sagte Dobrindt, er könne dazu keine Aussagen machen, da nachrichtendienstliche Maßnahmen natürlich geheim seien. 

AfD-Fraktionsvize Markus Frohnmaier hatte zuvor das Bundesinnenministerium im gleichen Sender dazu aufgefordert, „sofort alle Maßnahmen gegen die AfD“ einzustellen. Die Entscheidung des Gerichts in Köln mache deutlich, dass seine Partei zu unrecht verfolgt worden sei. „Ich glaube dieses Urteil zeigt, dass wir hier wirklich reingewaschen worden sind.“

Das Verwaltungsgericht Köln hatte in einem Eilverfahren entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch einstufen und bezeichnen darf. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.

Dem Gericht zufolge liegt zwar eine hinreichende Gewissheit dafür vor, dass innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen entfaltet würden. Jedoch werde sie dadurch „nicht in einer Weise geprägt, die dazu führt, dass ihrem Gesamtbild nach eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festgestellt werden kann“.