Eiswürfel machen ein Getränk kalt – dürfen aber nicht die Füllmenge ersetzen. Worauf Gäste in Restaurants achten können und wann ein Anspruch auf Nachschenken besteht.
Worauf sollte man im Restaurant achten, wenn Eiswürfel im Glas sind?
Von Katrin Jokic
Viele Lokale servieren Limonade, Softdrinks oder Saft ganz selbstverständlich mit Eis. Doch entscheidend ist nicht, wie voll das Glas aussieht – sondern wie viel Flüssigkeit tatsächlich eingeschenkt wurde. Die Verbraucherzentrale Bayern weist darauf hin, worauf Gäste achten können.
Füllstrich ist entscheidend – nicht das Volumen des Glases
Für viele Getränke gilt in der Gastronomie eine klare Vorgabe: Gläser müssen einen Füllstrich haben. Dieser Strich – mindestens zehn Millimeter lang – zeigt die Menge an, die tatsächlich eingeschenkt werden muss. Entscheidend ist die Flüssigkeit, nicht das, was zusätzlich im Glas landet.
Schaumkrone beim Bier? Zählt nicht. Zitronenscheibe in der Limo? Zählt nicht. Und Eiswürfel? Auch die gehören laut Eichbehörden nicht zur Getränkemenge. Sie dürfen zugegeben werden – aber nur zusätzlich zur angegebenen Füllmenge.
Zu wenig Flüssigkeit? Dann darf nachgeschenkt werden
Ist ein Getränk nur bis zum Strich gefüllt, obwohl mehrere große Eiswürfel im Glas liegen, liegt zu wenig Flüssigkeit vor. Dann haben Gäste Anspruch darauf, dass nachgeschenkt wird. Leichte Abweichungen gelten als tolerierbar, deutlich unterfüllte Gläser jedoch nicht.
Wo der Füllstrich nicht gilt
Es gibt Ausnahmen von der Regel. Die Mess- und Eichverordnung greift nicht überall:
Für klassische Kaltgetränke wie Wasser, Saft, Limonade, Bier oder Wein gilt jedoch: Was bezahlt wird, muss in reiner Flüssigkeit im Glas landen.