„Er hat doch selbst noch Kinder“

Das Urteil ist gesprochen. Die Erinnerungen und der Schmerz nach dem tödlichen Verkehrsunfall am Olgaeck vor einem Jahr bleiben. Bei den Opfern, deren Angehörigen – und beim Unfallverursacher.

„Er hat doch selbst noch Kinder“

Ein Bild, das in Erinnerung bleibt: Es zeigt die Unfallstelle am Olgaeck und das Unfallfahrzeug Stunden nach dem tödlichen Unfall.

Von Jürgen Bock, Wolf-Dieter Obst,

Stuttgart - Fast elf Stunden Prozess hatten alle Beteiligten im Saal 1 des Stuttgarter Amtsgerichts am Mittwochabend in den Knochen. Es waren schwere Stunden für viele der Anwesenden. Da saßen zum einen einige der Geschädigten oder ihre Angehörigen. Sie mussten im Detail die Schilderungen ertragen, wie sich am 2. Mai vergangenen Jahres am Olgaeck der schwere Unfall mit einem Todesopfer und acht teils schwer verletzten Menschen ereignet hatte, darunter mehrere Kinder. Die Ausführungen der Sachverständigen über die erlittenen Verletzungen hatten auch unbeteiligte Prozessbeobachter schlucken lassen, ebenso ein Video, das den Unfall zeigte.

Große Geste der Hinterbliebenen

Auf der anderen Seite saß der Unfallverursacher. Der 43 Jahre alte Unternehmer hatte in einer langen Erklärung eingeräumt, dass er wegen des Konsums von Kokain und Schlafmitteln am Vortag nicht fahrtauglich gewesen sei. Dabei legte er eine Art Lebensbeichte ab, sein Innerstes nach außen gekehrt. Natürlich, um eine Haftstrafe ohne Bewährung zu verhindern, aber auch unter nur schwer unterdrückten Tränen und sich stetig wiederholenden Entschuldigungen.

„Es tut mir unfassbar leid“, dieser Satz fiel unzählige Male. „Die Schuld wird mich für den Rest meines Lebens begleiten.“ An jeden der Betroffenen habe er einen Entschuldigungsbrief geschrieben. „Natürlich müssen Sie meine Entschuldigung nicht annehmen.“

In der letzten Verhandlungspause des Tages kam es dann zu einer Szene, die so nicht zu erwarten war. Die Eltern der Verstorbenen wechselten einige Worte mit dem Angeklagten, es folgte ein Handschlag. Eine große Geste vor allem der Hinterbliebenen, die sie viel Überwindung gekostet haben dürfte. Den Unfallfahrer allerdings ebenso. Die Erleichterung über diesen kurzen Austausch stand ihm ins Gesicht geschrieben.

Der Rechtsvertreter der Familie jedenfalls erwähnte in seinem Plädoyer, in dem auch er eine Bewährungsstrafe forderte, eine bemerkenswerte Episode. Im Familienkreis sei darüber gesprochen worden, welche Strafe man sich für den Unfallverursacher wünsche. Dabei habe eines der Kinder der Verstorbenen gesagt, man könne den Mann nicht einsperren, denn „er hat doch selbst noch Kinder“. Im Saal wurde es ganz still bei diesen Worten. Und dann sagte der Anwalt: „Eine Inhaftierung würde niemandem helfen.“

Und so gab es auch beim kurz darauf folgenden Urteilsspruch keine Proteste im Saal, keine Beschimpfungen, als feststand, dass der Mann nicht ins Gefängnis muss, wenn er strenge Auflagen einhält. Das Schöffengericht verurteilte den 43-jährigen Unfallfahrer zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Es war der Schlusspunkt eines Tages, der merklich nicht von Hass geprägt war, sondern vom Versuch, bei all der Schuld und all dem Unbegreiflichen so etwas wie Versöhnung zu erreichen.

Die Ursache des Unfalls, so die Richterin, sei eindeutig ein Fahrfehler des 43-Jährigen gewesen. Er habe fahrlässig gehandelt. Sein Kokain- und Schlafmittelkonsum habe zu einer akuten Beeinflussung geführt. Für ihn spreche, dass er sich geständig gezeigt und Verantwortung für die Tat übernommen habe. Die ohnehin traumatisierten Geschädigten hätten dadurch nicht aussagen müssen. Zudem habe der Angeklagte unmittelbar nach der Tat finanzielle Soforthilfe geleistet.

Schlaflosigkeit und Ohnmachtsgefühl

2814 Menschen sind im vergangenen Jahr in Deutschland durch einen Verkehrsunfall gestorben. Die zweifache Mutter und Ehefrau, die am Olgaeck ums Leben gekommen ist, ist eine von ihnen. Wie lebt man mit den Folgen, wie mit der Schuld? „Die Symptomatik ist bei Opfern und Verursachern ähnlich“, sagt Sven Nolting, Chefarzt am Klinikum Esslingen und Leiter der dortigen Traumaambulanz. Er nennt etwa Schlaflosigkeit, die Bilder vom Unfall, die die Betroffenen immer wieder vor Augen haben. Vor allem aber ein Ohnmachtsgefühl und Gedanken wie: „Wäre ich einen anderen Weg gefahren“ oder „Könnte ich doch die Zeit zurückdrehen“.

Am schwersten traf es die Familie der verstorbenen Frau. Sie hinterlässt ihren Mann und ihre beiden Kinder. Der Ehemann war bei dem Unfall selbst schwer verletzt worden, lag lange im Krankenhaus. Körperlich wie seelisch leidet er noch immer schwer, war auch nicht zur Verhandlung gekommen. Hart getroffen hat es auch eine zweite Familie. Die Mutter und drei Kinder waren bei dem Unfall schwer verletzt worden. Das Jüngste war damals drei Jahre alt. Alle seien schwer traumatisiert, befänden sich zum Teil in Therapie, führte deren Rechtsanwalt aus. Die Mutter sei bis heute arbeitsunfähig und habe massive Ängste.

„Die Schuld wird mich für den Rest meines Lebens begleiten. Ich will alles tun, dass von mir nie mehr eine solche Gefahr ausgeht.“ Unfallfahrer vor Gericht

Auch der Unfallfahrer vom Olgaeck hat sich Hilfe geholt. Er ist in Therapie. Sowohl wegen seiner posttraumatischen Belastungsstörung als auch wegen seines Suchtproblems. „Ich will alles tun, dass von mir nie mehr eine solche Gefahr ausgeht“, sagte er.

Im Netz, wo man oft weit weniger feinfühlig, dafür umso schneller urteilt, löste das Urteil unter juristischen Laien hingegen vor allem Unverständnis aus. Viel zu gering sei das Strafmaß ausgefallen, zumal ein Mensch ums Leben gekommen sei, lauteten die häufigsten Kommentare in den Kommentarspalten zur Berichterstattung zu dem viel beachteten Prozess. „Unbegreiflich“, „ein Witz“, „schockierend“ sei der Richterspruch. Angemessen fand das Strafmaß hingegen kaum jemand. „Justitia ist hierzulande wirklich auf einem Auge blind“, meinte eine Nutzerin. „Wegen Steuerhinterziehung hätte er fünf Jahre ins Gefängnis gehen müssen. Keine gerechte Strafe“, schrieb ein anderer.