Wer fliegt, soll ein kleines Handgepäckstück kostenlos mitnehmen dürfen, egal bei welcher Airline. Bei Verspätungen soll es ähnlich wie bislang Geld geben. Die EU-Staaten haben andere Vorstellungen.
Könnte künftig jeder Fluggast ein Recht auf ein freies Handgepäck-Stück haben? (Symbolbild)
Von dpa
Straßburg - Fluggäste sollen nach dem Willen des Europäischen Parlaments ein Recht auf ein freies Handgepäckstück erhalten. Dafür sprachen sich die Abgeordneten mit großer Mehrheit fraktionsübergreifend aus. Bevor neue Regeln in Kraft treten können, muss allerdings noch ein Kompromiss mit den EU-Staaten gefunden werden.
Fluggäste sollen dem Vorschlag des Parlaments zufolge künftig ohne zusätzliche Kosten einen persönlichen Gegenstand (etwa eine Handtasche, einen Laptop oder einen Rucksack) sowie ein kleines Handgepäckstück mit an Bord nehmen dürfen. Das Handgepäckstück soll nicht mehr als sieben Kilogramm wiegen und alle drei Kantenmaße (Länge, Breite und Tiefe) zusammengerechnet nicht mehr als 100 Zentimeter lang sein. Bisher erlauben manche Airlines als kostenloses Handgepäck nur einen sehr kleinen Gegenstand, für alles andere muss extra gezahlt werden.
Geld für Verspätungen
Das Parlament will außerdem, dass Reisende bei Verspätungen ähnlich entschädigt werden wie bisher. Der Vorschlag sieht bei Verspätungen ab drei Stunden oder Flugausfällen folgende Stufen vor:
Voraussetzung ist, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Ausgenommen wären nach der Vorstellung der Abgeordneten etwa Krieg, bestimmte Wetterbedingungen und Naturkatastrophen.
Minister wollen erst bei vier Stunden Verspätung Entschädigung
Die Mehrheit der EU-Verkehrsminister hatte sich dagegen im Juni dafür ausgesprochen, dass Fluggäste künftig erst ab vier Stunden Verspätung entschädigt werden und mit je nach Entfernung niedrigeren Beträgen.
Um die Regelungen festzuschreiben, muss ein Kompromiss gefunden werden. Die Beteiligten versuchen schon seit Jahren, sich zu einigen - bisher erfolglos.
Verbraucherschützer: Besser als Minister-Vorschlag
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ruft das Europäische Parlament auf, im Vermittlungsausschuss hart zu bleiben und einer Verlängerung des Zeitraums, ab dem den Fluggästen Entschädigung zusteht, zu verhindern. "Die bestehende Drei-Stunden-Schwelle darf nicht aufgeweicht werden", sagt Vorständin Ramona Pop. Mit Blick auf das Standardmaß für Handgepäck ruft sie die Parlamentarier auf, sich für eine großzügigere Regelung einzusetzen. Sie findet: "Im Ticketpreis sollte ein kleines persönliches Gepäckstück plus ein standardisiertes Gepäckstück von mindestens 115 Zentimetern Kantenmaß und zehn Kilogramm Gewicht enthalten sein."