Die Europäische Union verschärft den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorfinanzierung – mit spürbaren Folgen für Bargeldzahlungen. Künftig soll es erstmals eine einheitliche Obergrenze für Barzahlungen geben.
Das EU-Parlament hat eine Bargeldobergrenze beschlossen.
Von Katrin Jokic
Neue EU-Regel: Bargeldzahlungen über 10.000 Euro verboten
Mit der Verordnung (EU) 2024/1624 führt die EU eine klare Grenze ein: Barzahlungen über 10.000 Euro sollen künftig nicht mehr erlaubt sein.
Die Regelung tritt jedoch nicht sofort in Kraft. Sie gilt:
Ziel ist es, große Bargeldbewegungen transparenter zu machen und illegale Geldströme besser zu bekämpfen.
Schon ab 3.000 Euro: Ausweispflicht bei Bargeldgeschäften
Zusätzlich sieht die Verordnung strengere Kontrollen vor:
Damit will die EU verhindern, dass größere Summen unterhalb der 10.000-Euro-Grenze unbemerkt bleiben.
Was aktuell in Deutschland gilt
Noch ist die neue EU-Regel nicht in Kraft. In Deutschland gelten derzeit andere Vorgaben:
Diese Regeln bleiben zunächst bestehen, werden aber durch die EU-Vorgaben künftig vereinheitlicht und teilweise verschärft.
Wen die neuen Regeln betreffen
Die Obergrenze richtet sich vor allem an Händler und Unternehmen, die Bargeld annehmen. Für Verbraucher bedeutet das:
Besonders im Fokus stehen Branchen mit erhöhtem Risiko für Geldwäsche, etwa der Handel mit Luxusgütern oder Edelmetallen.
Noch ist Bargeld in Deutschland weitgehend frei nutzbar. Mit der neuen EU-Verordnung wird sich das jedoch ändern: Spätestens ab 2027 gilt eine klare Obergrenze von 10.000 Euro – und strengere Kontrollen schon darunter. Für Verbraucher bedeutet das vor allem eines: Große Bargeldzahlungen werden künftig zur Ausnahme.