Straßburg

EU-Parlament will einheitliche Definition von Vergewaltigung

Das EU-Parlament macht sich für einen EU-weit einheitlichen Straftatbestand von Vergewaltigung stark. Könnte das auch Konsequenzen für Deutschland haben?

EU-Parlament will einheitliche Definition von Vergewaltigung

Das Europäische Parlament dringt auf eine EU-weite strafrechtliche Definition von Vergewaltigung (Archivfoto).

Von red/dpa

Das Europäische Parlament dringt auf eine EU-weite strafrechtliche Definition von Vergewaltigung. Sexuelle Handlungen ohne klares Einverständnis des Gegenübers sollen nach dem Willen der Mehrheit der Abgeordneten in Straßburg unter den Straftatbestand der Vergewaltigung fallen. 447 Parlamentarierinnen und Parlamentarier sprachen sich für eine entsprechende Resolution aus, 160 dagegen, 43 enthielten sich. Die Resolution ist nicht rechtsverbindlich.

Das Parlament forderte in dem Text von EU-Ländern, die noch auf eine gewalt- oder zwangsbasierte Vergewaltigungsdefinition setzen, ihre nationalen Gesetze an internationale Standards anzupassen. 

Im deutschen Sexualstrafrecht gilt ein „Nein heißt Nein“-Ansatz: Jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person steht unter Strafe. Andere EU-Länder, wie etwa zuletzt Frankreich, gehen weiter: Dort ist die explizite Zustimmung zu sexuellen Handlungen notwendig. Dies wird als „Nur Ja heißt Ja“-Ansatz bezeichnet. Auch das EU-Parlament will laut seiner Mitteilung Schweigen, fehlenden Widerstand oder das Ausbleiben eines „Nein“ nicht dafür ausreichen lassen, dass eine Einwilligung angenommen wird.

Bisher scheiterte einheitlicher Ansatz

Über eine EU-weite Definition des Straftatbestands diskutierten die Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament bereits im Rahmen der Einführung der EU-Gewaltschutzrichtlinie 2024, konnten sich damals aber nicht einigen. Strafrecht ist grundsätzlich Sache der Mitgliedsstaaten, nur bei bestimmten grenzüberschreitenden Kriminalitätsbereichen darf die EU Vorschriften machen.

Mit der Resolution macht das Parlament außerdem Verbesserungsvorschläge für den Opferschutz. Es forderte Mitgliedsstaaten dazu auf, dafür zu sorgen, dass Opfer und Überlebende Zugang zu rechtlicher Unterstützung haben. Fachkräfte, die mit Opfern in Kontakt kommen, sollen darüber hinaus nach dem Willen der Abgeordneten geschult werden.

Die Position des EU-Parlaments wird der EU-Kommission in Brüssel übermittelt. Diese muss innerhalb von drei Monaten reagieren, ist aber nicht verpflichtet, Gesetzesvorschläge vorzulegen.