Bestimmte gentechnisch veränderte Lebensmittel sollen in Zukunft nicht mehr gekennzeichnet werden müssen. Das gilt auch für die Produkte im Supermarkt.
In der EU sollen bestimmte, gentechnisch veränderte Lebensmittel in Zukunft nicht mehr gekennzeichnet werden. Wer diese Produkte nicht möchte, muss beim Einkauf achtsam sein.
Von Knut Krohn
Gentechnik hat einen schlechten Ruf. Aus diesem Grund machen die Verbraucher in Deutschland einen großen Bogen um gentechnisch veränderte Lebensmittel. Das wird sich in Zukunft wahrscheinlich ändern, was aber nicht an einem Meinungsumschwung der Käufer liegt, sondern an einer geplanten Neuregelung in der Europäischen Union.
Am Mittwoch hat das Europaparlament in Straßburg beschlossen, die Vorgaben für den Einsatz sogenannter Neuer Genomischer Verfahren (NGT) deutlich zu lockern. Darunter sollen die begrenzten und gezielten genetischen Eingriffe fallen, etwa durch die „Gen-Schere“ Crispr-Cas. Für Pflanzen mit mehr genetischen Veränderungen sollen weiterhin strengere Vorschriften gelten.
Gentechnik im Supermarktregal
Für die Kunden heißt das, dass diese Produkte auch ohne spezielle Prüfung und ohne Kennzeichnung den Weg in die Supermarktregale finden könnten. Wer in Zukunft völlig sicher sein will, dass nur Lebensmittel ganz ohne Gentechnik in seinem Einkaufskorb landen, muss zu Produkten aus der gekennzeichneten, streng überwachten Biolandwirtschaft greifen.
Befürworter erhoffen sich durch die NGT eine gezielte Weiterentwicklung von Pflanzen, die sich angesichts zunehmender Trockenheit besser an klimatische Veränderungen anpassen können, weil sie etwa weniger Wasser benötigen. Ziel ist es auch die Pflanzen unempfindlicher gegenüber Krankheiten zu machen. So besteht die Hoffnung, etwa eine Weizensorte zu entwickeln, die gegen die Pilzkrankheit Mehltau resistent ist. Die Wissenschaftler argumentieren, dass die Eingriffe mithilfe der „Gen-Schere“ Crispr-Cas die Entwicklungen lediglich beschleunigen, die bisher durch herkömmliche Züchtungsmethoden erreicht worden sind.
Gegner schlagen die Alarmglocke
Die Kritiker der Neuen Gentechnik schlagen hingegen die Alarmglocken. „Das neue Gesetz zementiert die Marktmacht der Konzerne“, empört sich der Grünen-Europaabgeordnete Martin Häusling. „Zukünftig kann eine Handvoll Konzerne unsere Nahrungsmittelversorgung kontrollieren.“ Völlig unverständlich ist für ihn die Entscheidung, auf eine Kennzeichnung der durch NGT veränderten Produkte ganz zu verzichten. Verlierer sind in seinen Augen deshalb die Verbraucher, die nicht mehr entscheiden könnten, ob sie Lebensmittel ohne Gentechnik kaufen wollen.
Völlig anders bewerten die Entscheidung die beiden CDU-Europaparlamentarier Peter Liese und Norbert Lins. „Neue Züchtungsmethoden sind eine große Chance für eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Landwirtschaft“, betonen sie. Da die NGT-Eingriffe präzise und begrenzt sind, sei es „richtig, dass sie nicht pauschal wie klassische Gentechnik behandelt werden“. Allerdings betonen auch die beiden Konservativen die Gefahr, dass die Marktmacht großer Konzerne zunehmen könnte. Deshalb fordern sie: „Kleine und mittelständische Züchter müssen wirksam geschützt werden und auch künftig eigenständig arbeiten können.“
Absehbare Probleme mit den Patenten
Offene Fragen sehen Liese und Lins auch darin, wie in Zukunft Patente behandelt werden, mit denen neue Züchtungen und Technologien belegt werden könnten. Bisher geplant ist eine öffentliche Datenbank, in der alle Patente auf Gentechnik-Methoden und Saatgut hinterlegt werden sollen. So soll die Gefahr für Saatguthersteller verringert werden, unabsichtlich Patente zu missachten und Gerichtsverfahren zu riskieren. Kritiker warnen allerdings, dass finanzstarke Agrarkonzerne sich die zentralen Patente sichern könnten und die mittelständischen Saatguthersteller leer ausgehen.
Deutschland enthält sich der Stimme
Der Riss zwischen Gegnern und Befürwortern zieht sich auch durch die deutsche Bundesregierung. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hatte die sich abzeichnende Einigung auf EU-Ebene bereits im Dezember als schweren Fehler bezeichnet.
Die unionsgeführten Ministerin für Forschung und Wirtschaft waren hingegen klar für die Lockerungen. Als Folge enthielt sich Deutschland im April bei der entscheidenden Abstimmung über das Thema - dennoch gab es eine Mehrheit unter den 27 Ländern. Mit dem Votum im Parlament am Mittwoch ist nun der Weg frei für das Inkrafttreten der Änderungen.