Im Netz wird gutgläubigen Opfern versprochen, per Mausklick große Gewinne zu machen. Doch am Ende ist es oft ein bitteres Verlustgeschäft.
Im Kampf gegen betrügerische Plattformen haben baden-württembergische Behörden fast 800 illegale Websites beschlagnahmt (Symbolfoto).
Von red/dpa
Im Kampf gegen die internationale Wirtschaftskriminalität im Internet und betrügerische Plattformen haben baden-württembergische Behörden fast 800 illegale Websites beschlagnahmt. Das Cybercrime-Zentrum bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe und das Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg arbeiteten dafür mit der europäischen Polizeibehörde Europol und bulgarischen Strafverfolgungsbehörden zusammen.
„Die beschlagnahmten Domains wurden auf eine vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg gehostete Beschlagnahmeseite umgeleitet, und können nun nicht mehr zur Begehung von Straftaten genutzt werden“, hieß es weiter. „Durch die Maßnahmen wurden die kriminellen Akteure erheblich geschwächt, indem ihre technische Infrastruktur gezielt außer Kraft gesetzt wurde.“
Zugleich seien weitere Straftaten verhindert worden, teilten die Behörden mit. Allein seit der Umleitung in den vergangenen zwei Wochen stellten sie den Angaben nach rund 616.000 Zugriffe auf die übernommenen Seiten fest.
Auf Gewinnversprechen folgt massiver Druck
Es geht dabei um eine relativ neue Betrugsmasche namens Cybertrading Fraud. Die Kriminellen machen gutgläubigen Opfern Hoffnung, per Mausklick vor allem im Bereich Kryptowährungen große Gewinne zu erzielen. Im Internet bewerben sie ihre Angebote laut dem Sicherheitsbericht des Innenministeriums auf seriös wirkenden Seiten. In der Regel sei eine einfache Registrierung erforderlich.
Dann meldeten sich vermeintliche Brokerinnen und Broker telefonisch, um eine erste Investition von meist 250 Euro zu fordern. Diese sei scheinbar sofort erfolgreich. Gelegentlich gebe es sogar kleinere Auszahlungen.
„Diese Erfolge sowie das geschickte und intensive Einwirken der vermeintlichen Brokerin oder des vermeintlichen Brokers verleiten dazu, mehr Geld zu investieren“, schreiben die Fachleute. Die Kriminellen übten oft massiven Druck aus. Doch sobald die Menschen ihre angeblichen Gewinne ausgezahlt haben wollten, seien Internetseite und Ansprechpersonen häufig nicht mehr erreichbar.
Laut dem Sicherheitsbericht 2024 registrierten die Behörden einen Anstieg auf 1.036 Fälle. Mehr als doppelt so viele Taten seien zudem aus dem Ausland begangen worden. „Erklärungen hierfür sind die hohe Reichweite der Internetplattformen, die Hoffnung vieler Geschädigter, per Mausklick eine große Rendite zu erwirtschaften und deren Gutgläubigkeit sowie Naivität“, heißt es.
Schäden in Millionenhöhe bei geprellten Anlegern
Das Cybercrime-Zentrum und das LKA ermitteln in dem aktuellen Fall gegen bislang unbekannte Täter. Manche der 796 Seiten seien in deutscher Sprache verfasst. Die Betreiber der Internetauftritte hätten nicht die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) für Finanz- beziehungsweise Wertpapierdienstleistungen und Bankgeschäfte.
Justizministerin Marion Gentges wertete die Beschlagnahme als bedeutenden Schlag gegen die organisierte Wirtschaftskriminalität. „Der Anlagebetrug unter Vorspiegelung von Handelsplattformen mit gewinnbringenden Investments in Wertpapiere und Kryptowährungen verursacht bei den geprellten Anlegern Schäden in Millionenhöhe“, erklärte die CDU-Politikerin. In einem vergleichbaren Fall habe das Landgericht Mannheim drei Angeklagte im vergangenen Januar zu empfindlichen Freiheitsstrafen verurteilt.
Wie kann man so einen Betrug verhindern?
Den Verbrauchern und Verbraucherinnen raten LKA und das Cybercrime-Zentrum, sich genau über Trading-Plattformen zu informieren, bevor sie sich anmelden oder Geld überweisen. „Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Nehmen Sie sich Zeit, um das Angebot in Ruhe zu prüfen und zu bewerten.“
Vertrauliche Daten wie Zugangsdaten zum Online-Banking oder Depot solle man nicht preisgeben und keine Kopien von Ausweisen oder Zahlungskarten übermitteln. Werde man Opfer eines Betrugs, solle man Strafanzeige erstatten.