Ryanair-Flug hebt leer ab

Geisterflug: 192 Passagiere stranden in Frankreich

Ein ungewöhnlicher Vorfall am Flughafen Vatry in Ostfrankreich hat für erheblichen Ärger bei Reisenden gesorgt: Ein Ryanair-Flug nach Marrakesch ist am 14. April ohne Passagiere gestartet. Insgesamt 192 Fluggäste konnten trotz gültiger Tickets nicht an Bord gehen und blieben am Flughafen zurück.

Geisterflug: 192 Passagiere stranden in Frankreich

Ein Flug von Ryanair blieb von Frankreich nach Marokko ohne Passagiere. (Symbolbild)

Von Katrin Jokic

Grund für die Situation war ein unerwarteter Personalausfall bei der Sicherheitskontrolle. Als der Check-in begann, war kein Sicherheitspersonal vor Ort. Demnach hätten sich alle Mitarbeitenden der Sicherheitsteam krankgemeldet. Dies gab der Flughafendirektor Fabrice Pauquet gegenüber FTN News.

Da Sicherheitskontrollen gesetzlich vorgeschrieben sind, durfte Ryanair die Passagiere nicht an Bord lassen. Die Maschine – ein Boeing 737-800 – startete schließlich leer in Richtung Marokko und erreichte Marrakesch mit Verspätung.

Warum das Flugzeug trotzdem abhob

Dass das Flugzeug ohne Passagiere abhob, hatte vor allem betriebliche Gründe. Billigfluggesellschaften wie Ryanair arbeiten mit eng getakteten Flugplänen. Ein längeres Warten hätte dazu führen können, dass das Flugzeug seinen nächsten Einsatz verpasst oder die Crew ihre maximal zulässige Arbeitszeit überschreitet.

Zudem hätte ein Ausfall weitere Flüge im Netzwerk beeinträchtigen können. Aus Sicht der Airline war ein leerer Flug daher offenbar die wirtschaftlich weniger folgenreiche Option im Vergleich zu möglichen Kettenreaktionen im Flugplan.

Passagiere verärgert – Rechte der Fluggäste noch unklar

Für die Betroffenen hatte der Vorfall teils gravierende Folgen. Familien mit Kindern und ältere Reisende mussten stundenlang am Flughafen ausharren, während nach Alternativen gesucht wurde. Viele Passagiere äußerten ihrem Ärger auch in sozialen Netzwerken.

Ob und in welchem Umfang die gestrandeten Passagiere Anspruch auf Entschädigung haben, ist bislang offen. Nach EU-Fluggastrechten könnten ihnen Ausgleichszahlungen zustehen, da es sich um eine erhebliche Störung handelt.

Allerdings könnte Ryanair argumentieren, dass der Ausfall des Sicherheitspersonals außerhalb des eigenen Einflussbereichs lag – ein sogenannter „außergewöhnlicher Umstand“. In diesem Fall wäre die Airline möglicherweise von direkten Entschädigungszahlungen befreit.

Unabhängig davon bleibt die sogenannte Fürsorgepflicht bestehen: Die Fluggesellschaft muss sich um Ersatzbeförderung oder Rückerstattung kümmern und gegebenenfalls Kosten für Verpflegung oder Unterkunft übernehmen.