Wie sich die Polizei konkret aufstellt, gibt sie vor derartigen Veranstaltungen nie im Detail bekannt. (Archivbild)
Nach Massenprotesten in mehreren europäischen Ländern werden am Samstag in vielen Städten in Deutschland Demonstrationen von Jugendlichen erwartet. Was in Baden-Württemberg angekündigt ist und wie das Risiko von Eskalationen eingeschätzt wird.
Wer demonstriert?
Im Netz ruft eine Initiative zu den Protesten auf. Sie nennt sich „Gen Z regelt“ beziehungsweise „Gen Z steht auf“. Sie setzt sich unter anderem für mehr Klimaschutz, Maßnahmen gegen steigende Lebenshaltungskosten und gegen die Wehrpflicht ein. „Wir sind junge Menschen, die nicht länger zusehen wollen, wie über unsere Zukunft entschieden wird, ohne dass wir gehört werden“, heißt es in einem Positionspapier. Gewalt lehnt die Gruppe ab.
Was ist in Baden-Württemberg geplant?
Laut der Homepage genz-regelt.de waren zunächst in Stuttgart (Schlossplatz), Karlsruhe (Europaplatz), Freiburg (Platz der Alten Synagoge) und Ulm (Hirschstraße) Demonstrationen geplant, wobei in Freiburg offiziell (Stand Dienstagnachmittag) keine angemeldet war. „Darüber hinaus sind aktuell weitere, themenbezogene Versammlungen im Land bekannt geworden“, teilte eine Sprecherin des Innenministeriums mit, ohne konkret zu werden.
Inzwischen gibt die Internetseite auch Mannheim (Plankenkopf) und Lörrach (Alter Marktplatz) an. Während die Veranstaltungen in den meisten Städten um 14.00 Uhr beginnen sollen, ist der Start in Karlsruhe für 16.00 Uhr angegeben.
Wie viele Leute kommen?
Das lässt sich schwer vorhersagen. Auf der Internetseite kann man mit einem Klick seine Teilnahme bekunden – wer am Ende kommt, bleibt abzuwarten. Der Übersicht zufolge haben für Stuttgart schon weit mehr als 10.000 Menschen angegeben, dabei sein zu wollen. Offiziell angemeldet sind laut der Stadt 500.
Für andere Städte liegt die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer laut der Homepage jeweils bei einigen Tausend. In Mannheim sind für die Demo 50 bis 150 Personen angemeldet, wie eine Sprecherin der Stadt mitteilte.
Können spontane Demos dazukommen – und was passiert dann?
Theoretisch sind Spontandemos möglich. Veranstalter einer öffentlichen Versammlung unter freiem Himmel sind aber eigentlich verpflichtet, diese spätestens 48 Stunden vor der Bekanntgabe bei der Versammlungsbehörde der jeweiligen Stadt anzumelden. So soll sichergestellt werden, dass etwa der Schutz gewährleistet oder der Verkehr umgeleitet werden könne.
Wird ohne Anmeldung demonstriert, prüft die Polizei, ob sich vor Ort Verantwortliche finden. Sollte niemand die Verantwortung übernehmen, kann die Polizei die Versammlung auflösen.
Wie schätzen die Behörden die Lage ein?
Bei Protesten in Frankreich und anderen Ländern hatte es Krawalle gegeben. Die Polizei in Stuttgart teilte mit, dass es auch dort Hinweise gebe, dass es zu Störungen kommen könne. „Mit welcher Intensität zu rechnen ist, ist derzeit Gegenstand der fortlaufenden Aufklärungen“, hieß es in einer Mitteilung. Menschen aus dem Umfeld der Veranstalter distanzierten sich bewusst von Gewalt und riefen zum friedlichen Protest auf, hieß es. „Darüber hinaus gibt es allerdings Statements und Aufrufe zu Gewalt, die einen anderen Duktus haben.“
Wie sich die Polizei konkret aufstellt, gibt sie vor derartigen Veranstaltungen nie im Detail bekannt. Ein Sprecher der Stadt Ulm erklärte: „Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Frankreich bereiten sich die Behörden intensiv vor.“ Das Landeskriminalamt ist laut Innenministerium involviert. Auch mit französischen Sicherheitsbehörden sei man im Austausch.
Welche Rolle spielt Halloween?
„Aus polizeilicher Sicht treffen am Samstag zwei Phänomene aufeinander“, teilte ein Sprecher des Ulmer Präsidiums mit. Zum Versammlungsgeschehen könnten sich verkleidete und feiernde Personen gesellen. „Diese Gemengelage stellt eine Herausforderung dar, auf die wir aber vorbereitet sein werden.“ Eine „Purge“, wie sie im Internet angekündigt wird, werde die Polizei nicht zulassen. Der Begriff geht auf einen gleichnamigen Film zurück, in dem die Regierung Bürgerinnen und Bürgern eine straffreie Nacht im Jahr erlaubt.
Auch in diesem Kontext können Versammlungsleiter eine Rolle spielen. Sie dürfen nach dem Versammlungsgesetz Menschen von der Versammlung ausschließen – zum Beispiel bis zur Unkenntlichkeit verkleidete, vermummte.
Was sagt die Politik?
Innenminister Manuel Hagel hat betont: „Friedlichen Protest schützen wir. Bei Gewalt greifen wir durch.“ Randale sei kein Jugendprotest, sagte der CDU-Politiker jüngst der Deutschen Presse-Agentur. Die Bilder aus Frankreich seien kein Vorbild. Die Veranstalter der Demonstrationen dürften Gewalttätern keinen Raum geben. „Halloween ist ein Fest zum Verkleiden. Nicht zum Vermummen.“
Die CDU im Stuttgarter Gemeinderat forderte, ein Demoverbot zu prüfen. „Bürgerkriegsähnliche Szenen dürfen sich unter keinen Umständen auf deutsche Städte übertragen“, hieß es mit Verweis auf Plünderungen, Verwüstungen und Gewalt. Eine rechtliche Grundlage für ein Verbot gibt es laut der Stadt nicht: „So liegen keine konkreten Hinweise darauf vor, dass es bei der Versammlung zu Ausschreitungen wie zuletzt in Frankreich kommen könnte.“
Was sagt der Landesschülerbeirat?
„Wer auf die Proteste junger Menschen mit Versammlungsverboten und Schlagstöcken statt mit Dialog reagiert, verkennt die Bedeutung demokratischer Beteiligung“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende Simon Stier. Aber auch Ausschreitungen seitens der Demonstrierenden seien nicht zu rechtfertigen.
Aus polizeilicher Sicht treffen am Samstag laut einem Sprecher des Ulmer Präsidiums zwei Phänomene aufeinander. Zum Versammlungsgeschehen könnten sich wegen Halloween verkleidete und feiernde Personen gesellen. (Archivbild)
Innenminister Manuel Hagel hat betont: „Bei Gewalt greifen wir durch.“ (Archivbild)