Verwaltungsgericht Straßburg

Gericht erlaubt Endlagerung von Giftmüll im Elsass

Um ein Giftmüll-Endlager in einem Bergwerk nahe der deutschen Grenze im Elsass wird seit langem gestritten. Nun gibt ein Gericht grünes Licht. Ist das letzte Wort damit gesprochen?

Gericht erlaubt Endlagerung von Giftmüll im Elsass

Ein französisches Gericht hat die Genehmigung zur Lagerung von Giftmüll im Elsass gegeben.

Von dpa

Nach jahrelangem Streit um die unterirdische Endlagerung von Giftmüll an der französisch-deutschen Grenze hat das Verwaltungsgericht Straßburg grünes Licht für das Vorhaben gegeben. Eine Rückholung des in der Deponie in Wittelsheim nahe Mulhouse eingelagerten Giftmülls sei wegen der damit verbundenen Gefahren für Umwelt und Beschäftigte nicht mehr möglich, urteilte das Gericht unter Verweis auf technische Studien. Das Versiegeln der Abfälle mit Beton sei die einzige sichere Möglichkeit der Endlagerung.

Das Gericht wies mit seiner Entscheidung Einsprüche der Gebietskörperschaft Elsass sowie von Umweltverbänden und Anliegern zurück. Diese sehen in der Einlagerung der Abfälle in dem ehemaligen Kalibergwerk eine dauerhafte Gefahr für das Elsässer Grundwasser. Gegen das Urteil kann innerhalb von zwei Monaten beim Oberverwaltungsgericht in Nancy Berufung eingelegt werden.

In der Deponie wurde seit 1999 gegen den Protest von Umweltschützern und Bürgerinitiativen Giftmüll wie Zyankali, Arsen und Quecksilber gelagert. 2002 brach in 535 Metern Tiefe ein Feuer aus, das erst nach Tagen gelöscht werden konnte. Seither ist die Anlage geschlossen. 

Die Deponie war auf bis zu 320.000 Tonnen giftigen Mülls ausgelegt. Zuletzt befanden sich knapp 42.000 Tonnen Müll darin, gelagert in großen Säcken und Tonnen. Das Vorhaben, den Giftmüll dauerhaft in dem Bergwerk zu belassen, sorgte auch in Baden-Württemberg für Besorgnis und führte zu einer Vielzahl von Gerichtsverfahren. Kritiker wollen, dass der Giftmüll geborgen und anderweitig entsorgt wird.