Der baden-württembergische Landtag hat das sogenannte Regelungsbefreiungsgesetz beschlossen. Kommunen können damit künftig vorübergehend von einzelnen Regelungen abweichen.
Erhofft sich durch das Gesetz Experimente und Innovation: der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl.
Von Valentin Schwarz
Es klingt zwar wie ein neuerlicher bürokratischer Zungenbrecher, zielt aber gerade auf das Gegenteil ab: Mit dem sogenannten Regelungsbefreiungsgesetz will Baden-Württemberg den Abbau bürokratischer Hürden auf kommunaler Ebene vorantreiben. Der Landtag hat das von Grünen und CDU eingebrachte Gesetz nun einstimmig beschlossen. „Das ist ein Zeichen des Vertrauens in unsere Kommunen“, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) dazu am Mittwoch.
Das Regelungsbefreiungsgesetz ermöglicht es Gemeinden, Landkreisen und Zweckverbänden, vorübergehend von landesrechtlichen Regelungen abzuweichen. Dahinter steht die Idee, neue Wege in der Verwaltungsarbeit zu erproben. „Wir schaffen damit einen rechtssicheren Rahmen für Experimente und Innovation“, sagte Strobl. Er fügte hinzu: „Was daraus gemacht wird, liegt nun in der Hand der Kommunen.“
Keine Mehrheit im Landtag für eigenes Online-Portal
Diese können künftig einzelne Regelungen für bis zu vier Jahre aussetzen. Voraussetzung dafür ist, dass der Landtag einen entsprechenden Antrag genehmigt. Hier sieht der SPD-Abgeordnete Klaus Ranger einen wunden Punkt. „Der Antrag auf Befreiung ist nicht einfach und muss ausführlich begründet werden“, sagte er am Mittwoch. Rangers Fraktion forderte deshalb ein eigenes Online-Portal für die Verfahren im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz. Diese Erweiterung lehnte der Landtag jedoch mehrheitlich ab, da die Fraktionen von Grünen und CDU dagegen stimmten. Die Webseite des Innenministeriums, das auch für Digitalisierung und Kommunen zuständig ist, reiche aus, sagte Strobl.
Zurück geht das Regelungsbefreiungsgesetz auf die von der Landesregierung ins Leben gerufene „Entlastungsallianz“. In anderen Bundesländern gelten ähnliche Gesetze bereits seit Jahren. Die Spielräume sind dabei allerdings begrenzt: Der Großteil der Vorgaben kommt vom Bund und der Europäischen Union, nicht vom Land.