Gibt es demnächst Steuerfreiheit für Überstunden und ab wann soll dies möglich sein? Was wirklich von der Bundesregierung geplant ist, lesen Sie hier.
Die Steuerfreiheit soll nur für Zuschläge gelten.
Von Lukas Böhl
Die schwarz-rote Regierungskoalition hat sich nach wochenlangen Diskussionen auf den Entwurf für ein „Arbeitsmarktstärkungsgesetz“ verständigt. Ziel ist es, Anreize für Menschen zu schaffen, die mehr und länger arbeiten wollen. Kernpunkte sind neben der Aktivrente auch steuerfreie Zuschläge auf Überstunden.
Werden Überstunden steuerfrei gestellt?
Im Referentenentwurf für das Arbeitsmarktstärkungsgesetz ist eine neue Steuerbefreiung vorgesehen, allerdings nicht für jede Überstunde an sich, sondern nur für die Zuschläge auf Überstunden. Arbeitgeber können zusätzlich zum normalen Stundenlohn einen Überstundenzuschlag zahlen, und genau dieser Zuschlag soll künftig steuerfrei sein.
Die Steuerfreiheit gilt jedoch nur, wenn
Der Grundlohn für Überstunden bleibt steuerpflichtig. Steuerfrei sind nur die Zuschläge, sofern sie die genannten Bedingungen erfüllen.
Einschränkungen für Teilzeitkräfte
Besonders relevant ist der Hinweis, dass Teilzeitkräfte möglicherweise nicht im gleichen Umfang profitieren. Die geplante Steuerfreiheit knüpft an die reguläre monatliche Normalarbeitszeit an, die sich in der Regel an Vollzeitverträgen orientiert. Damit könnten Beschäftigte in Teilzeit bei der Entlastung leer ausgehen.
Klare Regeln zur Vermeidung von Missbrauch
Der Entwurf enthält Vorgaben, um Umgehungen auszuschließen. So entfällt die Steuerfreiheit, wenn ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit innerhalb von zwölf Monaten reduziert, nur um anschließend steuerfreie Überstundenzuschläge mitzunehmen. Auch bei befristeten Aufstockungen von Teilzeit muss die Arbeitszeit mindestens für 12 beziehungsweise 24 Monate erhöht werden, damit die Steuerbefreiung greift.
Das Arbeitsmarktstärkungsgesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Vorher muss der Entwurf jedoch noch das parlamentarische Verfahren durchlaufen. Es kann also noch Änderungen geben.
Aktivrente als zweiter Eckpunkt
Neben den Überstunden steht die Aktivrente im Zentrum des Gesetzespakets. Wer über das Renteneintrittsalter hinaus arbeitet, soll künftig stärker entlastet werden: Statt wie bisher 1000 Euro pro Monat bleiben ab Januar 2026 bis zu 2000 Euro brutto steuerfrei. Laut Regierungsplänen sollen davon jährlich mindestens 25.000 Menschen profitieren. Kritiker wie das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) warnen jedoch vor milliardenschweren Steuerausfällen.