Applaus verboten? Der neue Innenminister Manuel Hagel klatscht auf der Regierungsbank – und kassiert dafür einen Rüffel vom neuen Landtagspräsidenten Thomas Strobl.
Thomas Strobl nimmt seine neue Rolle als Landtagspräsident sehr genau – zum Ärger von Manuel Hagel (Archivbilder).
Von red/dpa/lsw
Ein paar Tage ist die neue Landesregierung erst im Amt – und im Stuttgarter Landtag wird noch sichtbar an der Rollenverteilung gefeilt. Besonders für den neuen Innenminister Manuel Hagel scheint der Seitenwechsel noch gewöhnungsbedürftig zu sein. Jahrelang saß er als CDU-Fraktionschef mitten unter seinen Abgeordneten. Jetzt sitzt er ein paar Meter weiter vorn auf der Regierungsbank – und dort gelten andere Benimmregeln.
Denn während Abgeordnete klatschen, dazwischenrufen und auch mal hörbar stöhnen dürfen, soll die Regierung möglichst geschniegelt zuhören: freundlich nicken, still bleiben, Hände bei sich behalten. Die Verhaltensregeln des Landtags verbieten Zwischenrufe und Unmutsbekundungen aus der Ministerriege.
Landtagspräsident Strobl gibt sich streng
Doch ausgerechnet von der ersten Regierungserklärung von Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) zeigte sich CDU-Mann Hagel so angetan, dass er begeistert Beifall spendete – von der Regierungsbank aus. Geräuschloses Regieren muss Grün-Schwarz noch lernen.
Zu Applaus von Ministerinnen und Ministern ist laut Landtagsverwaltung zwar nichts schriftlich festgehalten. Trotzdem rief das Klatschen Hagels prompt den neuen Landtagspräsidenten Thomas Strobl auf den Plan, der ebenfalls erst seit wenigen Tagen im neuen Amt sitzt – und direkt den strengen Sitzungsleiter gab. Strobl unterbrach die Rede des Ministerpräsidenten und maßregelte seinen Parteifreund mit trockener Präzision: „Herr Minister Hagel, ich bitte, von Unmuts- und Beifallsbekundungen seitens der Regierungsbank abzusehen.“
Im Plenarsaal brach Gelächter aus. Strobl legte noch einen nach: „Wenn Sie der nachvollziehbaren Begeisterung für die Rede des Herrn Ministerpräsidenten Ausdruck verleihen wollen, tun Sie das bitte von Ihrem Abgeordnetensitz.“