Rettungsfahrzeuge treffen bei der Hochsicherheitsanstalt Riverbend in Nashville ein, nachdem die Hinrichtung von Christa Pike abgebrochen wurde. Bei der ersten geplanten Hinrichtung einer Frau in Tennessee seit mehr als 200 Jahren ist es zu Komplikationen gekommen. Nach Darstellung von Christa Pikes Verteidigern lebte die 50-Jährige auch nach der Verabreichung zweier Giftspritzen zunächst noch, wie aus einem entsprechenden Gerichtsdokument hervorgeht.
Von Markus Brauer
Gerichtliches Tauziehen und Komplikationen bei der Vollstreckung haben die erste Hinrichtung einer Frau seit mehr als 200 Jahren im US-Bundesstaat Tennessee begleitet. Die wegen Mordes verurteilte Christa Pike lebte laut Darstellung ihrer Verteidiger auch noch nach der Verabreichung zweier Giftspritzen.
„Pike ist noch am Leben und schnarcht“
„Um 20.26 Uhr berichteten Zeugen der Hinrichtung, dass die Vollstrecker beide Spritzen mit den tödlichen Chemikalien injiziert hätten und Pike noch am Leben sei und schnarche“, heißt es in einem Gerichtsdokument. Auch nach Angaben des Richters Kyle Hixson habe der Staat die 50-Jährige zunächst nicht für tot erklärt.
Die Justizvollzugsbehörde habe die medizinische Notfallversorgung und ihren Transport in ein Krankenhaus angeordnet, teilte Hixson den Anwälten aller Beteiligten in einer Telefonkonferenz mit.
Pike war 1996 für den Mord an einer damals 19-jährigen Bekannten zum Tode verurteilt worden. Sie selbst war zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt. 1995 hatten drei Teenager das Opfer in einem abgelegenen Gebiet nahe der University of Tennessee in Knoxville gefoltert und getötet.
Erste Hinrichtung einer Frau seit 200 Jahren
Pike war nach Angaben der offiziellen Webseite der Regierung von Tennessee die einzige Frau, die derzeit im Todestrakt des Bundesstaates im Südosten der USA eine Strafe verbüßte. Laut der Forschungseinrichtung Cornell Center on the Death Penalty Worldwide ist sie auch die erste Frau seit 1819, die in Tennessee überhaupt hingerichtet werden sollte.
Der Vollstreckung am Mittwochabend (Ortszeit) war ein juristisches Tauziehen vorausgegangen. Zunächst war die Hinrichtung per Giftspritze kurz vor dem Vollzug gestoppt worden. Dann gab der Supreme Court, das oberste US-Gericht, einem Eilantrag der für die Gefängnisse zuständigen Behörde des Bundesstaates statt und setzte damit den von einer unteren Instanz verhängten Vollstreckungsstopp außer Kraft.
Kritik von Richterinnen am Entscheid
Die drei liberalen Richterinnen am Supreme Court hatten die Mehrheitsentscheidung des Gerichts kritisiert. In ihrer abweichenden Meinung argumentierte Sonia Sotomayor, die Entscheidung ebne dem Bundesstaat den Weg, Pike hinzurichten, bevor die Zweifel an der Rechtmäßigkeit des vorherigen Verfahrens ordnungsgemäß geprüft werden könnten. Die Richterinnen Elena Kagan und Ketanji Brown Jackson schlossen sich dem an.
Sotomayor schrieb weiter, sie sehe keinen Grund dafür, den üblichen Weg dieser Überprüfung zu umgehen, „insbesondere angesichts der schwerwiegenden Folgen einer fehlerhaften Entscheidung“. Sie bezeichnete das Vorgehen als „außergewöhnlich“.
Mord liegt mehr als 30 Jahre zurück
Die heute 50-jährige Christa Pike wurde 1996 für den Mord an einer damals 19-jährigen Bekannten zum Tode verurteilt. Pike war zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt. 1995 hatten drei Teenager das Opfer in einem abgelegenen Gebiet nahe der University of Tennessee in Knoxville gefoltert und getötet.
Die zum Tode verurteilte Pike habe Zweifel an der Rechtmäßigkeit des vorigen Verfahrens dargelegt, die nun geprüft werden müssten, hatte ein Berufungsgericht am Mittwoch noch entschieden. Zentraler Punkt dabei war die gerichtliche Würdigung von Traumata, die Pike eigenen Angaben zufolge als Kind erlitten habe.
Die Verurteilte machte vor Gericht geltend, der Bundesstaat Tennessee habe sie als Lügnerin abgetan und ihre Angaben zu erlittenem Missbrauch für fabriziert gehalten. Dann habe der Bundesstaat den Missbrauch später jedoch doch als solchen anerkannt.
Eilantrag erfolgreich
In seinem Eilantrag an das Oberste US-Gericht warf der Staat Tennessee der Verteidigung Pikes unter anderem eine bewusste Verzögerungstaktik in letzter Minute vor, um die Vollstreckung zu verhindern. Zudem sahen die Kläger geringe Erfolgsaussichten für die Verurteilte: Die Grausamkeit und Schwere des Mordes wogen rechtlich so schwer, dass selbst das vor Gericht geltend gemachte Kindheitstrauma die Todesstrafe nicht verhindert hätte.
Pike hingegen argumentierte in einer Antwort vor dem Supreme Court, dass dem Bundesstaat kein irreparabler Schaden entstehe, wenn der Eilantrag abgelehnt werde. Sollte ihm dagegen stattgegeben werden, würde Pike ihr Leben verlieren.
Todesstrafe noch in 20 Ländern
Verschiedene Länder, verschiedene Arten der Hinrichtung
Die Europäische Union kritisierte die beiden Hinrichtungen. Die EU lehne die Todesstrafe unter allen Umständen entschieden ab, hieß es in einer Mitteilung. Die Todesstrafe sei unvereinbar mit dem unveräußerlichen Recht auf Leben und stelle eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe dar. Justizirrtümer seien dadurch unumkehrbar. (mit dpa-Agenturmaterial)
Dieses vom US-Justizministerium zur Verfügung gestellte Foto zeigt eine Ampulle mit Pentobarbital. Das stark wirkende Barbiturat (Schlafmittel) wird häufig bei Hinrichtungen verwendet (Archivbild).
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