Die Justizministerin Hubig legt einen Gesetzentwurf gegen Deepfakes vor. Der Fernandes-Ulmen-Skandal beschleunigt die Fertigstellung.
Demonstration gegen sexualisierte digitale Gewalt am Sonntag in Berlin
Von Von Christian Rath
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) will sexuelle und andere Deepfakes eindeutig unter Strafe stellen. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor „digitaler Gewalt vor, der diese Woche in die Frühkoordinierung der Bundesregierung gehen soll. Der strafrechtliche Teil des Gesetzentwurfs liegt dieser Zeitung vor.
Darin heißt es: „Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder einer dritten Person zugänglich macht, die mittels eines Computerprogramms so verändert, umgestaltet oder mit weiteren Inhalten verbunden wurde, dass der Anschein erweckt wird, dass sexuelle Handlungen oder die unbekleideten Genitalien, das unbekleidete Gesäß oder die unbekleidete weibliche Brust einer anderen Person abgebildet seien.“
Höhere Strafen
Mit dieser Formulierung soll im Strafgesetzbuch ein neu formulierter Paragraf 184k sexualisierte Deepfakes mit Strafe bedrohen. Erfasst wären die Bilder, die von der TV-Moderatorin Collien Fernandes angefertigt wurden, indem ihr Gesicht mittels KI auf einen nackten Körper montiert wurde und sie so vermeintlich beim Sex gezeigt wurde.
Bisher war dies in Deutschland lediglich als Verletzung des Rechts am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz strafbar. Erfasst wurde so das Verbreiten solcher Deepfakes, nicht das Anfertigen. Auch die maximale Strafdrohung war mit einem Jahr bisher deutlich niedriger als die von Hubig jetzt vorgeschlagenen zwei Jahre. Der geplante Paragraf 184k trägt die Überschrift „Verletzung der Intimsphäre durch Bildaufnahmen“ und erfasst noch andere Konstellationen – etwa das unbefugte Fertigen und Verbreiten von Fotos und Videos sexueller Handlungen und intimer nackter Körperteile. Auch die Abbildung und Verbreitung bekleideter Genitalien, Gesäße und weiblicher Brüste soll strafbar sein, wenn dies „in sexuell bestimmter“ Weise geschieht.
Damit greift Hubig die Anliegen mehrerer feministischer Petitionen auf. So hatte die Kölnerin Yanni Gentsch eine Strafnorm gegen voyeuristische Bildaufnahmen bekleideter Körperteile gefordert, nachdem ein Spanner beim Joggen beharrlich ihren Po gefilmt hatte. Zwei junge Frauen aus Leipzig forderten die Strafbarkeit von Fotos aus Saunen. Bisher waren solche Aufnahmen nicht strafbar, wurden sie in einer öffentlichen Sauna aufgenommen.
Auch Rachepornos, die verlassene Partner gelegentlich nach dem Ende der Beziehung veröffentlichen, fallen unter die neue Strafvorschrift. Deren Aufnahme und Verbreitung war aber bisher schon strafbar, wenn die Bilder in der (besonders geschützten) eigenen Wohnung entstanden waren. In einem neuen Strafparagraf 202e soll zudem die „unbefugte Überwachung“ mittels Tracking-Tools bestraft werden. Der neue Pargraf richtet sich besonders gegen Menschen, die ihren Ex-Partnern mit Trackern hinterherspionieren oder ihnen auflauern.
Spanien ist Vorreiter
Ein neuer Paragraf 201b soll Deepfakes auch jenseits der Pornografie erfassen. „Täuschende Inhalte“, die mit Computerprogrammen erstellt wurden, sollen strafbar sein, wenn sie den Anschein erwecken, „ein tatsächliches Geschehen in Bezug auf eine andere Person wiederzugeben“. Als Beispiel nennt Hubig, wenn ein bekannter Mediziner per Deepfake vermeintlich Werbung für Pharmaprodukte macht. Auch Bikini-Deepfakes der Grok-KI sollen unter diese Strafnorm fallen, weil bei den Porno-Deepfakes in Paragraf 184k mehr Nacktheit erforderlich wäre.
Ministerin Hubig hat mit den Planungen für ein Gesetz „zum Schutz gegen digitale Gewalt“ schon 2025 begonnen. Sie sind also weder eine Reaktion auf die Bikini-Bilder von Grok noch auf den aktuellen Fernandes-Ulmen-Skandal. Letzterer hat aber dazu geführt, dass der Gesetzentwurf nun schneller fertiggestellt wurde.
Die TV-Moderatorin Collien Fernandes hat ihren Ex-Mann Christian Ulmen jüngst angezeigt, weil er sexuelle Deepfakes von ihr angefertigt und verbreitet habe. Außerdem soll Ulmen unter ihrem Namen mehrere Social-Media-Accounts erstellt haben, um dort als Collien Fernandes mit Männern (auch aus der Fernsehbranche) zu flirten und Online-Sex zu haben. Sie hatte die Übergriffe schon früher öffentlich gemacht. Neu ist, dass Christian Ulmen inzwischen eingeräumt haben soll, dass er selbst hinter vielen dieser Taten stand. Sein Anwalt spricht allerdings von einer „unzulässigen Verdachtsberichterstattung“. Zitierbare Statements von Ulmen gibt es bisher jedoch nicht. Daher gilt weiter die Unschuldsvermutung.
Dass Hubigs Gesetzentwurf keine „Lex Ulmen“ ist, wird schon daran ersichtlich, dass der Entwurf die Identitätsanmaßung, die Ulmen auch vorgeworfen wird, nicht erfasst. Die bloße Lüge, man sei eine andere Person, ist bisher nicht per se strafbar. Man müsste schon böswillige Absichten dahinter feststellen können. Beispielsweise Rufschädigung, indem ein Täter im Namen einer verheirateten Person Online-Affären eingeht, um diese Person in Verruf zu bringen.
Fernandes hat ihre Strafanzeige in Spanien eingereicht, nicht nur weil das Paar lange Zeit gemeinsam auf Mallorca lebte. Sie erhofft sich dort auch besseren Schutz. Tatsächlich ist Spaniens Sexualstrafrecht rigider und fortschrittlicher. So gelten Sexualkontakte ohne klare Zustimmung als strafbar. In Deutschland indes zählt die klare Ablehnung an. Allerdings hat auch Spanien noch keine Strafnorm gegen sexuelle Deepfakes. Selbst im Musterland liegt bisher erst ein Regierungsentwurf vor.