August Hanning, der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND), kommt am 02.10.2015 im Bundestag in Berlin als Zeuge zum NSA-Untersuchungsausschuss.
Das Bundesinnenministerium prüft angesichts der Spionagevorwürfe gegen Ex-BND-Präsident August Hanning mögliche Verstöße gegen Geheimhaltungsvorschriften in dessen Zeit als Innenstaatssekretär. Das Innenministerium habe anlässlich der bekannt gewordenen Ereignisse unverzüglich mit dieser Prüfung begonnen, teilte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Berlin mit. Zu möglichen disziplinarrechtlichen Maßnahmen äußere man sich grundsätzlich nicht.
Hanning sitzt wegen des Verdachts auf geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrats in Untersuchungshaft, sein früherer Büroleiter beim BND, Manfred D., der Hanning auch ins Bundesinnenministerium gefolgt war, wegen möglicher Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverräterischen Ausspähung.
„Das Zeug für eine echte Staatsaffäre haben“
Von Dezember 1998 bis Ende November 2005 war Hanning BND-Präsident. Als Hanning anschließend als Staatssekretär ins Bundesinnenministerium wechselte, war sein Büroleiter Manfred D. ihm laut Bundesanwaltschaft zwischen Dezember 2005 und November 2009 als Assistent auch dort hin gefolgt. Im Anschluss wechselte Hanning in die Privatwirtschaft und arbeitete als Sicherheitsberater, Manfred D. ging wieder zum BND und arbeitete erneut als Büroleiter verschiedener Präsidenten.
Grünen-Geheimdienstexperte Konstantin von Notz hatte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) mit Blick auf die Zeit von Hanning und Manfred D. im Innenministerium aufgefordert, „seinen Teil zur Aufklärung der harschen Vorgänge, die das Zeug für eine echte Staatsaffäre haben“, zu leisten. Von Notz ist auch Mitglied im Bundestagsgremium zur Kontrolle der Geheimdienste.