Alexander Dobrindt (li.,) verfolgt beim Technischen Hilfswerk (THW) eine Übung mit Mitarbeitern mit Atemschutzmaske. Der Bundesinnenminister besucht das Technische Hilfswerk und das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
Von Markus Brauer
Die zentrale Schwachstelle bei einem großflächigen Krisenfall in Deutschland ist laut einer Bestandsaufnahme des Fachvereins AFCEA Bonn die Abstimmung zwischen Behörden, Ländern, Bundeswehr und Betreibern kritischer Infrastruktur. Es fehle weder an rechtlichen Vorgaben noch an einzelnen technischen Fähigkeiten, sondern vielmehr an verbindlichen Verfahren, um Informationen zusammenzuführen und Zuständigkeiten im Ernstfall rasch zu klären, heißt es in der Analyse.
Das Positionspapier ist das Ergebnis von Interviews mit 55 Fachleuten aus Behörden, Hilfsorganisationen, Industrie sowie Kliniken und anderen Einrichtungen, die zur kritischen Infrastruktur zählen. Die Autoren erheben ausdrücklich keinen Anspruch auf Repräsentativität.
Lebensmittelvorräte zweimal verplant
Als ein Beispiel schildern sie den Fall eines Lebensmittelhändlers, dessen Lagerbestände sowohl in militärischen Operationsplanungen als auch in der zivilen Vorratsplanung berücksichtigt werden. Bei der zivilen Vorratsplanung habe die Information gefehlt, dass dieselben Bestände auch militärisch eingeplant waren, heißt es unter Verweis auf einen Logistikexperten. Der Fall illustriert nach Darstellung der Autoren das Risiko, knappe Ressourcen parallel einzuplanen.
Ebenso fehle eine zentrale Stelle, die befugt sei für eine bundesweite Patientensteuerung. Eine solche Steuerung könne etwa notwendig werden, falls im Nato-Bündnisfall kurzfristig eine Zahl von Verwundeten behandelt werden müsse, für die eigene Kapazitäten der Bundeswehr nicht ausreichten. Gefahrenabwehr und Gesundheitswesen fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder.
Der Verein ARCEA Bonn versteht sich als Austauschplattform für den Dialog von Bundeswehr, Sicherheitsbehörden, Verwaltung, Wissenschaft und Industrie.
Welche Mitarbeiter sind beim THW aktiv?
Einige Arbeitgeber, die für die Bestandsaufnahme des Vereins befragt wurden, sehen es demnach als problematisch an, dass sie nicht routinemäßig abfragen dürfen, welche ihrer Beschäftigten sich ehrenamtlich beim Technischen Hilfswerk (THW) oder bei der Feuerwehr engagieren.
Unternehmen müssten für Krisenlagen wissen, welche Mitarbeiter im Einsatzfall gebunden sein könnten, argumentieren sie. Das THW-Gesetz schützt Beschäftigte davor, wegen ihrer Verpflichtung zum THW-Dienst oder wegen des Dienstes Nachteile im Arbeitsverhältnis zu erleiden.
Widerstandskraft Deutschlands ist noch ausbaufähig
Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sieht bei der Krisen-Resilienz und beim Zivilschutz noch Luft nach oben. Der CSU-Politiker will deshalb die Kapazitäten beim Zivilschutz für den Kriegs- und Anschlagsfall massiv ausbauen. Ein entsprechendes Konzeptpapier wurde bereits Ende Mai im Bundeskabinett beraten.
Es sieht vor, bis 2029 insgesamt zehn Milliarden in den Bevölkerungsschutz zu investieren. Unter anderem sollten 1000 Spezialfahrzeuge angeschafft werden. Das Geld solle auch für Gebäude des Technischen Hilfswerks (THW) sowie für Technik und Personal verwendet werden, so der Sprecher.
Laut Dobrindt wird beim Bevölkerungsschutz und bei der zivilen Verteidigung aufgerüstet. Militärische und zivile Verteidigung würden stärker vernetzt, um Sicherheit und Resilienz zu erhöhen.
Schuldenbremse macht's möglich
Dass dies auch in Zeiten von Sparzwang möglich ist, hängt auch mit der sogenannten Bereichsausnahme von der Schuldenbremse zusammen. Dazu gehören auch Ausgaben des Bundes für den zivilen Bevölkerungsschutz.
Bundestag und Bundesrat hatten im Frühjahr 2025 mit Zwei-Drittel-Mehrheit eine Grundgesetzänderung zur Reform der Schuldenbremse beschlossen. Damit wurde die Schuldenbremse für Ausgaben in Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit gelockert. Für alle diese Ausgaben, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts überschreiten, dürfen Kredite aufgenommen werden.
Warnung vor fehlendem Schutz
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hat schon mehrfach vor massiven Problemen beim Bevölkerungsschutz gewarnt. „Die Bevölkerung ist im Krisenfall kaum geschützt“, erklärt DRK-Generalsekretär Christian Reuter.
„Egal, wo Sie hinschauen: Es fehlt an funktionierenden Schutzräumen, an Vorräten für eine Krise, an Kapazitäten in Krankenhäusern und an Medikamenten wie Antibiotika.“ Ressourcen, um Bürgern in der Krise zu helfen „haben wir in den meisten Fällen nicht.“
Schutz nur für „einige Zehntausend“
Laut Weißbuch der Bundeswehr müsse der Staat ein bis zwei Prozent der Bevölkerung unterbringen und versorgen – „also zwischen 800.000 und 1,6 Millionen Menschen“, erklärt Reuter. „Bislang aber klappt das nur für einige Zehntausend.“
Die im Haushalt veranschlagten Mittel reichten „nicht hinten und nicht vorne“, stellt der DRK-Generalsekretär klar. „Für den Bevölkerungsschutz sind 2,5 Milliarden Euro jährlich im Haushalt nötig. Eingeplant war für 2025 nur die Hälfte. Das ist nicht akzeptabel.“
Starken Investitionsbedarf sieht das Rote Kreuz auch in Krankenhäusern. „Das Gesundheitswesen steht schon unter normalen Umständen auf der Kippe“, betont Reuter. „Für einen großen Krisenfall sind wir überhaupt nicht ausgerüstet.“ Die Bundeswehr gehe in Szenarien von 1000 Verwundeten pro Tag zusätzlich aus. „Wir sollten also 10.000 bis 20.000 Betten für Krisen und Konflikte vorhalten, auch wenn die erst mal leer stehen.“
Staat als „Prepper“: Notreserven an Essen und Trinken?
Eine Notreserve an Grundnahrungsmitteln ist im Rahmen der staatlichen Lagerhaltung von Nahrungsmittelvorräten angelegt. Die staatlichen Nahrungsreserven bestehen zum einen aus Weizen, Roggen und Hafer (Bundesreserve Getreide). Zum anderen werden Reis, Erbsen, Linsen und Kondensmilch eingelagert (Zivile Notfallreserve).
Die Lagerstandorte und die in den einzelnen Standorten gelagerten Waren werden aus Sicherheitsgründen nicht bekannt gegeben. Ein Vorrat an Sanitätsmitteln durch den Bund wird nach Kenntnis des Innenministeriums aktuell an neun Standorten in Baden-Württemberg vorgehalten.
Bevölkerungsschutz oder Kriegsbereitschaft?
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat bereits im Dezember 2024 gemahnt, sich für den Ausfall essenzieller Infrastruktur zu rüsten.
„Ich appelliere an die Bürger: Bereiten Sie sich auf Notlagen vor, dies kann auch länger andauernder Stromausfall sein“, konstatiert BBK-Vizepräsident René Funk. „Notlagen müssen nicht eintreten, sind aber jederzeit möglich. Wir müssen nicht nur militärisch verteidigungsfähig sein, sondern auch im Zivil- und Katastrophenschutz.“