Adil P. ergaunerte mit falschen Angaben 300 000 Euro. Wie die Behörde ihm auf die Schliche kam.
Von Erdem Gökalp
Stuttgart - Wie leicht ist es, den deutschen Staat beim Thema Bürgergeld zu betrügen? Diese Frage stellt man sich, nachdem der Fall des in Deutschland lebenden türkischen Fernsehmoderators Adil P. in den letzten Tagen große Aufmerksamkeit erregt hat. Der 59-Jährige war beim Amtsgericht Stuttgart wegen Sozialbetrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Über 22 Jahre hinweg hatte er vom Staat fast 300 000 Euro erschwindelt.
Anträge wie die von Adil P. werden im Jobcenter in Stuttgart geprüft. Auf Anfrage heißt es, dass der Fall dadurch aufgedeckt worden sei, dass der Beschuldigte von einer seiner Kundinnen angezeigt worden sei. In der Regel reichen solche Anzeigen allein zwar nicht aus, sie können jedoch Grundlage für einen Prüfprozess sein. Laut Jobcenter sei dies auch bei dem Fernsehmoderator so gewesen. Konkrete Angaben darüber, wie der Fall über so lange Zeit unentdeckt bleiben konnte, könne man aber nicht beantworten, da das Verfahren noch laufe.
Laut Sozialgesetzbuch erhalten Leistungsberechtigte in Deutschland Bürgergeld, um der Würde des Menschen entsprechend leben zu können. Dafür müssen sie laut Jobcenter aber ihre Besitzverhältnisse offen legen und Angaben zu Einkommen, Vermögen und Wohnsituation machen und Kontoauszüge vorlegen. Bei Adil P. besteht der Verdacht, dass seine Besitzverhältnisse nicht restlos aufgeklärt wurden, da er vermutlich Vermögen in der Türkei hat. Das ging aus der Verhandlung hervor.
Die Zahl der Betrugsfälle sei laut einer Statistik der Bundesagentur für Arbeit im Verhältnis zu allen Leistungsbeziehern relativ gering, heißt es auf Nachfrage. „Das Jobcenter Stuttgart achtet auf faire, transparente und diskriminierungsfreie Bearbeitung aller Anträge. Herkunft oder Zugehörigkeit spielen keine Rolle“, sagt ein Sprecher der Stadt Stuttgart. Zur Überprüfung der Bürgergeldempfänger erfolgt laut Jobcenter regelmäßig ein automatisierter Datenabgleich mit Meldedaten, Rentenversicherungen und Bundeszentralamt für Steuern. Einzelauskünfte bei anderen Behörden seien möglich.
Bei Verdacht auf Betrug gebe es zudem Kontrollen. „Das Jobcenter arbeitet eng mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sowie Polizei und Staatsanwaltschaft zusammen, wenn Straftaten vermutet werden“, sagt der Sprecher. Laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit bezogen in Deutschland im Juli fast 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld.