Lichtenstein im Kreis Reutlingen

Jugendliche stirbt bei Raserunfall - Reue im Gerichtssaal

Tragischer Crash, zerstörtes Leben: Während die Eltern um ihre Tochter trauern, ringt der Angeklagte im Gericht mit Schuld und Reue. Was Zeugen und Gutachter zum Unfall aussagen.

Jugendliche stirbt bei Raserunfall - Reue im Gerichtssaal

Der Angeklagte vor dem Landgericht Reutlingen.

Von red/dpa

Im Prozess um einen tödlichen Raserunfall mit einer 17-jährigen Motorrollerfahrerin hat der Angeklagte sein Bedauern bekundet. Der heute 25-Jährige erklärte über seinen Anwalt vor dem Amtsgericht Reutlingen, der von ihm verursachte Unfall habe katastrophale Folgen. Er habe kein Autorennen geplant und kein Licht eines entgegenkommenden Fahrzeugs wahrgenommen. 

„Der Unfall begleitet mich morgens, wenn ich aufstehe, und abends, wenn ich schlafen gehe“, sagte der Angeklagte. Die Eltern der Verstorbenen blieben der Verhandlung fern und forderten über ihren Nebenklagevertreter die höchstmögliche Strafe. Seit dem Tod ihrer Tochter sei ihr Leben „sinn-, und perspektivlos“.

Wucht des Aufpralls war heftig

Bei dem verheerenden Unfall im Juni 2025 in Lichtenstein (Kreis Reutlingen) kam die 17-jährige Fahrerin eines Motorrollers ums Leben, als der damals 24-Jährige mit hoher Geschwindigkeit frontal in ihr Fahrzeug prallte. Die Jugendliche starb noch am Unfallort mit schweren Verletzungen. Die Wucht des Aufpralls war so heftig, dass ihr Fahrzeug nicht mehr als Motorroller erkennbar war. Auch am Unfallfahrzeug entstand Totalschaden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten verbotenes Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge vor. Nach ihrer Auffassung war der junge Mann unaufmerksam, gleichgültig – und viel zu schnell. 

Anklage: Unaufmerksam, gleichgültig und zu schnell

Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, in einer leichten Rechtskurve der Bundesstraße 312 mit rund 125 Kilometern pro Stunde überholen zu wollen, obwohl die Strecke dort auf 100 Kilometer pro Stunde begrenzt ist. Er soll nicht geprüft haben, ob ein Fahrzeug entgegenkam. Die Ermittler gehen davon aus, dass er die Gefahr kannte, sie aber billigend in Kauf nahm. Er habe, so die Anklage, vor allem eines gewollt: einen vorausfahrenden Bekannten möglichst schnell einholen. Dabei geht die Anklagebehörde davon aus, dass der Angeklagte aus Gleichgültigkeit keine Bedenken gegen seine „rennähnliche Fahrweise“ hatte und eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zumindest billigend in Kauf nahm. 

Zeugen und Sachverständige äußern sich zum Unfall

Mehrere Zeuge sagten zum Auftakt des Prozesses aus. So auch der Beifahrer des Unfallverursachers. Beide behaupteten, dass sie nicht dicht auf das vorausfahrende Fahrzeug auffuhren und nicht plötzlich ausscherten, um zu überholen. Wäre es so gewesen, so ein Sachverständiger, hätte der Unfallverursacher den Motorroller beim Überholen aber sehen müssen - denn das Licht am Fahrzeug der Jugendlichen sei nachweislich angeschaltet gewesen. 

Eine Zeugin, die am Unfallabend zufällig unterwegs war und anhielt, um zu helfen, sagte vor Gericht, der Angeklagte habe geäußert: „Fuck, mein Leben ist vorbei. Mein Auto ist kaputt.“ 

Der Vorsitzende Richter Eberhard Hausch sagte, der 25-Jährige sei mehrmals wegen Verkehrsdelikten aufgefallen. So sei er vor einer Verkehrskontrolle geflüchtet, ohne auf Ampeln zu achten. Sein Führerschein wurde schon mal eingezogen und wegen zu viel Punkten habe er eine Verwarnung bekommen. Das Gericht wird ein Urteil voraussichtlich im März verkünden.