1. FC Heidenheim

Kein Startrecht für U21 in Oberliga – Verbandsliga-Meldung bis 15. April

Der 1. FC Heidenheim darf mit einer U21 nicht in der Oberliga starten. Dies entschied die Gesellschafterversammlung. Für die Verbandsliga muss bis 15. April gemeldet werden.

Kein Startrecht für U21  in Oberliga – Verbandsliga-Meldung bis 15. April

Patrick Mayer soll die künftige U21 des 1. FC Heidenheim trainieren.

Von Jürgen Frey

Der 1. FC Heidenheim plant schon seit mehreren Monaten, in der Saison 2026/27 wieder mit einer zweiten Mannschaft am Spielbetrieb teilzunehmen und hatte den Antrag auf ein Startrecht in der Fußball-Oberliga gestellt. Dies wurde nun abgelehnt: Denn die Gesellschafterversammlung der OLBW gGmbH, Trägergesellschaft der Oberligen Baden-Württemberg, hat sich gegen eine Änderung ihres Ligastatuts entschieden, die es neu gemeldeten zweiten Mannschaften ermöglichen würde, direkt in der Oberliga zugelassen zu werden.

„Diese Entscheidung ist für unsere jungen Spieler und unseren gesamten Übergangsbereich zur Profimannschaft natürlich enttäuschend. Dennoch respektieren wir dies und bedanken uns für das Engagement der Verantwortlichen in dieser Angelegenheit“, erklärte Heidenheims Vorstandsvorsitzener Holger Sanwald.

Ob der FCH nun in der Verbandsliga startet, ist offen. Holger Sanwald hatte vor einer Woche im Gespräch mit unserer Redaktion erklärt: „Ich bin ehrlich: Wenn wir kein Spielrecht für die Oberliga bekommen, weiß ich nicht, ob wir es machen. Weil die Verbandsliga, bei allem Respekt, das ist schon etwas anderes.“

Vor dem Hintergrund der Entscheidung der Oberliga-Gesellschafterversammlung sowie der von der Deutschen Fußball Liga (DFL) geplanten möglichen Einführung einer neuen DFL-U21-Nachwuchsliga wird der FCH nun prüfen, ob eine Teilnahme an diesem neuen Wettbewerb strategisch sinnvoller ist als ein Start in der Verbandsliga, teilte der Club von der Ostalb mit.

„Wir werden im nächsten Schritt nun die sportlichen und strukturellen Rahmenbedingungen sorgfältig abwägen, um dann eine Entscheidung treffen zu können“, so Sanwald. Diese muss bis zum 15 .April erfolgen, verlautete von Seiten des WFV auf Nachfrage unserer Redaktion.

Der Heidenheimer Antrag auf eine Zulassung für die Oberliga wurde im Vorfeld der Entscheidung mit den aktuellen Oberligisten und innerhalb der Fachgruppe Spielbetrieb beraten. Bei den betroffenen Vereinen gab es mit Blick auf den bei Aufstockung der Liga notwendigen verschärften Abstieg und zusätzliche Spieltage erhebliche Bedenken und auch Kritik.

Die Fachgruppe Spielbetrieb folgte der Auffassung der Oberligisten in Teilen und sah es zudem als problematisch an, nun eine solche Möglichkeit zu schaffen, nachdem der Karlsruher SC II zur Saison 2024/25 in der Verbandsliga Baden starten musste und sich erst so sportlich für die Oberliga qualifizieren konnte.

Insbesondere unter dem Aspekt der Gleichbehandlung wird nun keine Änderung des OLBW-Statuts erfolgen. Vielmehr soll es dabei bleiben, dass auch weiterhin in diesen Konstellationen die jeweiligen Landesverbände auf Grundlage ihrer Statuten über eine Eingliederung in eine Spielklasse in ihrem Verantwortungsbereich entscheiden. Der FCH hat somit die Möglichkeit, einen entsprechenden Antrag an den WFV zu stellen, dessen Spielordnung eine Eingruppierung bis zur Verbandsliga durch Vorstandsbeschluss zulässt.