Das Bundesinnenministerium reduziert die geplante Besoldungsanhebung für hohe Beamte. Teuer dürfte es trotzdem werden.
Das Haus von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat das Thema Beamtenbesoldung federführend zu verantworten.
Von mic/red
Die Anhebung der Besoldung der Bundesbeamten soll geringer ausfallen als bislang geplant. „Für Spitzenbeamte erfolgt keine Besoldungsanpassung über die reguläre tarifliche Anpassung hinaus“, heißt es aus dem Bundesinnenministerium.
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Eine neue Besoldungstabelle, die ab Mai in Kraft treten soll und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, legt für Beamte der Besoldungsgruppe B3 ein monatliches Grundgehalt von 10.572,91 Euro fest – anstelle der ursprünglich geplanten Erhöhung auf 10.854,48 Euro. In der Besoldungsgruppe B10 sind 16.530,96 Euro pro Monat vorgesehen, statt des zunächst geplanten Grundgehalts von 17.946,70 Euro. Auch die Vergütung von Richtern und Staatsanwälten in Spitzenpositionen wird etwas geringer ausfallen, als es der ursprüngliche Plan vorsah.
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Zurückgezogener Dobrindt-Entwurf zur Beamtenbesoldung
Vor einigen Tagen hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) einen Vorschlag zur Neugestaltung der Besoldungsstruktur für Bundesbeamte präsentiert. Die ursprüngliche Umsetzung hätte jährliche Mehrausgaben von über drei Milliarden Euro bedeutet. Der Entwurf zielt darauf ab, die Besoldung stärker an die wirtschaftliche Entwicklung, die allgemeine Lohnentwicklung und die Lebenshaltungskosten anzupassen.
Eine zunächst vorgeschlagene Erhöhung der Bezüge von Ministern und Bundeskanzler um 20 Prozent musste Dobrindt indes auf peinliche Art und Weise wieder zurückziehen.
Tarifabschluss und Gerichtsurteil zur Beamtenbesoldung
Das Bundesinnenministerium hat mitgeteilt, dass der Gesetzentwurf die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund an die wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklungen anpassen und Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts umsetzen würde. Dabei wird der Tarifabschluss vom 6. April des letzten Jahres für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes berücksichtigt. Der geänderte Entwurf muss noch vom Kabinett und Bundestag beschlossen werden.
Zu wenig Geld für Berliner Beamte
Das Bundesverfassungsgericht entschied 2025, dass die Beamtenbesoldung in Berlin von 2008 bis 2020 größtenteils verfassungswidrig war. In diesem Zeitraum zahlte das Land seinen Beamtinnen und Beamten teilweise über Jahre hinweg zu geringe Gehälter.
Das Gericht stellte fest, dass etwa 95 Prozent der Regelungen in der Besoldungsordnung A, zu der unter anderem Polizistinnen, Polizisten und Feuerwehrleute gehören, nicht verfassungskonform waren. Die Gehälter blieben hinter der Tarifentwicklung und dem Verbraucherpreisindex zurück und konnten auch im Vergleich mit dem Durchschnittseinkommen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit gleicher Qualifikation nicht mithalten.