Kommentar: Ausland auf Genehmigung?

Kommentar: Ausland auf Genehmigung?

Von Dominik Guggemos

Wer sich den Gesetzen nicht fügen lernt, muss die Gegend verlassen, wo sie gelten, schrieb Goethe vor über 200 Jahren. Im Falle des neuen Wehrdienstgesetzes könnte das aber für deutsche Männer zwischen 17 und 45 Jahren schwierig werden. Denn: Sie müssen sich Auslandsaufenthalte von mehr als drei Monaten vorab beim Karrierecenter der Bundeswehr genehmigen lassen. Wie bitte?

Was absurd klingt, ist geltendes Recht. Das Verteidigungsministerium benötige im Bedarfsfall eine belastbare Wehrerfassung, so die Argumentation. Im Ernstfall müsse man wissen, wer sich längerfristig im Ausland aufhält. Eine ähnliche Regelung habe es bereits während des Kalten Krieges gegeben, sie hätte damals keine praktische Relevanz gehabt und sei auch nicht sanktioniert worden, verteidigt sich das Verteidigungsministerium. Einen wichtigen Unterschied zu damals gibt es allerdings bei der Neuregelung, die im Zuge des Wehrdienstgesetzes von Ressortchef Boris Pistorius (SPD) umgesetzt wurde und zunächst medial und politisch unter dem Radar flog: Jetzt soll sie auch außerhalb des Verteidigungsfalls gelten.

Für das Vertrauen der Bevölkerung in die Institutionen ist eine so weitreichende Regel, die tief in das Privatleben von Millionen Bürgern eingreift, alles andere als förderlich. Zumal die Frage erlaubt sein muss, wie es trotz des langwierigen Gesetzgebungsprozesses sein kann, dass so ein „Detail“ dabei untergeht.