Direkt am Stuttgarter Flughafen plant Baden-Württemberg neue Abschiebehaftplätze. Das Land reagiert damit auf EU-Vorgaben. Wie genau sehen die Planungen aus?
Das Land plant direkt am Flughafen neue Plätze für Abschiebehaft zu schaffen. (Symbolfoto)
Von dpa/lsw
Baden-Württemberg will in direkter Nähe zum Landesflughafen Stuttgart einen neuen Standort für Abschiebehaftplätze einrichten. Dies bestätigte das Landesjustizministerium der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Zuvor hatte die „Südwest Presse“ berichtet.
Die Größenordnung der neuen Einheit soll jener der Abschiebehaftanstalt in Pforzheim entsprechen. Diese wird derzeit von 51 auf 80 Plätze erweitert. Im Frühjahr 2027 könnte es so weit sein. Bis Herbst dieses Jahres soll es laut dem Finanzministerium immerhin 68 Haftplätze geben.
Neuregelung des Europäischen Asylsystems macht neue Plätze nötig
Am geplanten neuen Standort in unmittelbarer Nähe zum Flughafen sind zunächst mindestens zusätzliche 15 Unterbringungsplätze vorgesehen, die Baden-Württemberg aufgrund der Neuregelung des Europäischen Asylsystems GEAS spätestens ab Juli 2026 bereitstellen muss.
„Vor dem Hintergrund der gestiegenen Abschiebungszahlen und der angekündigten Rückkehroffensive des Bundes übersteigt der Bedarf an Abschiebungshaftplätzen perspektivisch auch die nach dem Ausbau in Pforzheim vorhandenen 80 Plätze, hinzu kommt die Umsetzung des GEAS-Reformpakets“, sagte Justizministerin Marion Gentges (CDU). Dies mache einen Ausbau der Abschiebungshaftkapazitäten nötig.
Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek (CDU) sagte: „Zur Umsetzung der GEAS-Reform für das Flughafenverfahren arbeiten wir daran, in der Nähe des Flughafens in Stuttgart eine neue Einrichtung zu schaffen. In diesem Zuge planen wir auch, eine entsprechende Außenstelle der Abschiebungshafteinrichtung einzurichten.“
Was sieht die GEAS-Reform vor?
Die GEAS-Reform sieht unter anderem für einen Teil der Asylbewerber Verfahren an den Außengrenzen vor. Sie gibt den Mitgliedstaaten für die Umsetzung eine Frist bis Juni 2026. Ein zentrales Element bei der GEAS-Reform sind die Flughafenverfahren – beschleunigte Asylverfahren direkt an den Transitbereichen der Flughäfen, in diesen Fällen sind dies die Außengrenzen.
Zum Stichtag 30. April gab es in Baden-Württemberg den Angaben zufolge rund 23.700 vollziehbar Ausreisepflichtige. Ihre Abschiebung sei aber vorerst ausgesetzt, weil sie zum Beispiel etwa in Ländern wie Syrien nicht abgeschoben werden dürfen. Im Südwesten waren bis zum Stichtag 31. Mai rund 1.580 Personen abgeschoben worden. Im Vorjahr waren es zum gleichen Stichtag rund 1.130.