In NRW dürfen künftig schon 16-Jährige bei Landtagswahlen abstimmen. Der Landtag beschloss die Verfassungsänderung, erstmals gilt sie bei der Wahl 2027.
In NRW dürfen künftig schon 16-Jährige bei Landtagswahlen abstimmen (Symbolfoto).
Von red/epd
Künftig dürfen in Nordrhein-Westfalen auch Jugendliche ab 16 Jahren bei Landtagswahlen ihre Stimme abgeben. Der Landtag in Düsseldorf hat am Mittwoch in dritter Lesung mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und FDP ein entsprechendes Gesetz zur Änderung der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen beschlossen. Bei der kommenden Landtagswahl 2027 werden dann 16- und 17-Jährige wählen können. Das passive Wahlrecht, also die Wählbarkeit als Abgeordneter, bleibt weiterhin Volljährigen vorbehalten.
Der Abgeordnete Klaus Voussem (CDU) nannte die Absenkung des Wahlalters einen Beitrag zur Balance in einer sich ändernden Gesellschaft. Die junge Generation werde kleiner, daher sei es „legitim und klug“, ihre politische Teilhabe zu stärken. Für Jochen Ott von der SPD stärkt die frühere Wahlmöglichkeit eine dauerhafte Bindung junger Menschen an demokratische Prozesse. Dies sei wichtig in Zeiten von wachsendem Populismus, Extremismus und Verunsicherung.
Achtes Bundesland mit Wahlrecht ab 16
Nordrhein-Westfalen folgt mit der Wahlberechtigung ab 16 bei Landtagswahlen als achtes Bundesland auf Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.