Leitung soll Simone Sauer übernehmen

Murrhardter Gemeinderat stimmt Planungen für das künftige Baurechtsamt zu

Leitung soll Simone Sauer übernehmen

Simone Sauer

Von Christine Schick

MURRHARDT. Der Grundsatzbeschluss, die Baurechtszuständigkeit wieder nach Murrhardt zurückzuholen, war im November 2018 gefallen. Mittlerweile hat die Stadtverwaltung die Voraussetzungen für die Umsetzung geschaffen, die im Gemeinderat vorgestellt, beraten und abgestimmt wurden. Wunsch-Starttermin ist der 1. August, also eine nicht so antragsintensive Zeit, in der sich das neue Team einarbeiten können soll.

Bürgermeister Armin Mößner berichtete in der letzten Gemeinderatssitzung vor den Kommunal- und Europawahlen zunächst über den aktuellen Stand. Erster Schritt war, sich um Mitarbeiter für die künftigen Aufgaben zu bemühen. Für die Sachbearbeitung, den Bauverständigen und Baukontrolleur sowie eine Schreibkraft gab es qualifizierte Bewerbungen. „Die Leitung des Baurechtsamtes wird Simone Sauer übernehmen“, sagte Bürgermeister Armin Mößner. Aktuell steht sie dem Bauverwaltungsamt vor. Da die Stadtverwaltung somit die Voraussetzungen geschaffen hat, folgte die Antragsstellung zur Rückholung der Baurechtszuständigkeit zum 1. August beim Regierungspräsidium Stuttgart.

Das künftige Team soll im Amtshaus seinen Sitz haben

Mit dem Landratsamt als aktuell zuständige Behörde müsse man sich dann absprechen, um einen guten Übergang zu gewährleisten, so Mößner. Das Team soll seinen Sitz im Erdgeschoss des Amtshauses bekommen. Die Leader-Geschäftsstelle zieht einen Stock höher und die Sozialberatung der Caritas für Flüchtlinge sowie die Familienberatung werden in andere kommunale Räume verlegt.

Ebenso Teil der Vorarbeit sind Änderungen in der Hauptsatzung der Stadt, die Mößner ansprach. Zum einen möchte die Stadt den Gemeinderat künftig nach dem „Donaueschinger Modell“ miteinbinden, sprich bei städtebaulich bedeutsamen Vorhaben. Die Baurechtsbehörde, im Fall Murrhardt dann das neu geschaffene, eigenständige Baurechtsamt, soll nur bei dringenden Gründen vom Beschluss des Gemeinderats abweichen. Wenn sie dies tut, hat sie die Gründe hierfür in der nächsten Sitzung dem Gremium ausführlich darzulegen, so lautet dazu der Satzungspassus. Zum anderen erweitern sich die Zuständigkeiten des Bürgermeisters bei baurechtlichen Entscheidungen entsprechend, die in der Satzung aufgeführt sind. Was die Vergütung der künftigen Leistungen angeht, so lehnt sich die Stadt an den Gebührenkatalog des Landratsamtes an.

Die Fraktionssprecher blickten nochmals auf die Entscheidung. Rolf Kirschbaum (CDU-FWV) stellte fest, dass auch diese ihre zwei Seiten habe. Für die Rückgabe der Baurechtszuständigkeit vor 15 Jahren habe es klare Gründe gegeben – die Personal- und Unterhaltskosten. In den damals finanziell angespannten Zeiten habe man so pro Jahr rund 100000 Euro, unter dem Strich 1,5 Millionen Euro gespart. Baugesuche hätten trotzdem gestellt werden können. „Wir versprechen uns mehr Bürgernähe von diesem Schritt, aber ganz so einfach geht es vermutlich nicht immer“, sagte Kirschbaum. Auch die eigene Behörde sei an Recht und Gesetz gebunden und man sei nicht davor gefeit, auch mal gerichtliche Auseinandersetzungen führen zu müssen. Den Fall, dass das künftige Baurechtsamt einmal gegen den Beschluss des Gemeinderates entscheiden sollte, verglich er mit der Situation, dass das Landratsamt im Zweifel einen Ratsbeschluss aufhebe und ersetze.

„Wir freuen uns uneingeschränkt darüber, dass die Vorbereitungen so weit fortgeschritten sind“, sagte Wolfgang Hess (UL). Mit dem „Donaueschinger Modell“ könne die Fraktion gut leben, ebenso mit dem Plan, bei Abweichung die Gründe ausführlich dargelegt zu bekommen. Hess hob einen Satz der Vorlage heraus, den er sich angestrichen habe: „Andererseits versucht das Baurechtsamt der Stadt Murrhardt aber auch den Bedürfnissen und Interessen der ländlichen Raums im Wege der Ermessungsausübung – womöglich – gerecht zu werden, um passende Lösungen sowohl im Interesse der gesamtstädtischen Entwicklung als auch der Bürgerinnen und Bürger zu finden.“

Im Blick: Interessen der Bürger und gesamtstädtische Entwicklung

Edgar Schäf (SPD) merkte an, dass die Bürgernähe bei der Entscheidung für ihn eine zentrale Rolle gespielt habe. Als langjähriger Stadtrat erinnerte auch er an die damalige Situation, als sich Murrhardt zur Rückgabe der Kompetenzen entschlossen habe. „Die Entscheidung ist damals aus guten Gründen getroffen worden. Die Bautätigkeit hatte stark abgenommen.“ Dies sei nun wieder anders. Zu bedenken gab er zur Übernahme des Gebührenkataloges, dass das Landratsamt insgesamt eine sehr viel größere Menge an Entscheidungen umsetze und hier möglicherweise langfristig noch Anpassungen nötig seien. „Und natürlich müssen wir uns an geltendes Recht halten.“

Hartmann Widmaier (MD/AL) rekapitulierte, dass es in der grundsätzlichen Diskussion Pro- genauso wie Kontra-Argumente gegeben habe. Mit Blick auf die Kosten hoffe er, dass sich die Kalkulation als richtig erweise. Auf seine Frage, wie genau städtebaulich bedeutsame Vorhaben definiert seien, gab Bürgermeister Mößner Beispiele, anhand derer er den Rahmen absteckte: Größere Vorhaben wie der Bau eines Ärztehauses oder Einkaufszentrums, Anträge mit Abweichungen sowie im Außenbereich. Von Überlegungen der Landesregierung, wieder den umgekehrten Weg zu unterstützen, die Baurechtszuständigkeiten von den Kommunen weg zu den Landratsämtern zu verlegen, war ihm nichts bekannt. Das seien ureigene Aufgaben der Gemeinden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllten.

Der Gemeinderat segnete das weitere Vorgehen inklusive Satzungsänderung und Gebührensatzung mit einer Gegenstimme ab.