Güterzug auf freier Strecke (Symbolbild/Archiv).
Von Michael Maier
Ein Güterzug hält auf freier Strecke, der Lokführer ist nicht mehr erreichbar – und ein Kollege muss anrücken. Im Raum Ahlen hat die Bundespolizei einem mutmaßlich alkoholisierten Eisenbahner die Weiterfahrt untersagt. Die Folgen waren erheblich: 26 Züge sammelten insgesamt 1124 Minuten Verspätung. Die Strecke zwischen Ahlen und Hamm musste zeitweise vollständig gesperrt werden.
Nach Angaben der Bundespolizei stoppte der 31-jährige Lokführer seinen Güterzug eigenmächtig zwischen Heessen und Ahlen. Anschließend konnten ihn weder der Fahrdienstleiter noch die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn erreichen. Ein anderer Lokführer, der mit seinem Zug langsam vorbeifuhr, bemerkte Auffälligkeiten und äußerte den Verdacht, sein Kollege könnte alkoholisiert sein. Daraufhin verständigte die Notfallleitstelle die Bundespolizei.
Lokführer muss zur Blutprobe
Medien berichten unter Berufung auf einen Polizeisprecher zusätzlich, der Mann sei offenbar schlafend im Führerstand gesehen worden. Noch bevor die Einsatzkräfte eintrafen, setzte der 31-Jährige seine Fahrt fort. Im Bereich des Güterbahnhofs Ahlen hielt er erneut an und verließ die Lok. Ein Notfallmanager der Deutschen Bahn traf ihn in der Nähe an und übergab ihn der Bundespolizei. Die Beamten untersagten dem Mann die Weiterfahrt – ein Ersatzlokführer übernahm den Güterzug.
Der Lokführer war den Berichten zufolge für ein privates Transportunternehmen tätig. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Bahnverkehrs eingeleitet. Außerdem wurde ihm eine Blutprobe entnommen – wie es in solchen Fällen auch im Straßenverkehr üblich ist. Einen Atemalkoholtest soll er zuvor verweigert haben.
Umgerechnet entsprechen 1124 Minuten 18 Stunden und 44 Minuten. Verteilt auf 26 Züge ergibt das rechnerisch etwa 43 Minuten Verspätung pro Zug. Wie stark einzelne Verbindungen betroffen waren, geht aus der Gesamtzahl nicht hervor. Auch das Ergebnis der Blutprobe blieb zunächst unbekannt.
Promille-Testgerät für Verkehrsteilnehmer.