Die Linksfraktion beklagt wie die Gewerkschaften zu viele Verstöße gegen die Lohnuntergrenze. Es brauche effektivere Aktionen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Vor allem auf dem Bau haben die Kontrolleure der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Land geprüft.
Von Matthias Schiermeyer
Wie groß ist der Kreis der schwarzen Schafe – also der Arbeitgeber, die versuchen, um den gesetzlichen Mindestlohn herumzukommen? Das lässt sich kaum sagen, weil zu viele unerkannt bleiben, wie insbesondere die Gewerkschaften beklagen. Der Kontrolldruck ist ziemlich gering.
Neue Munition liefert eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag zum Mindestlohnbetrug. Demnach wurden voriges Jahr 25 765 Arbeitgeber und 298 255 Personen von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls überprüft. Allein in Baden-Württemberg wurden 3517 Arbeitgeber und 39 399 Personen kontrolliert. Das Hauptzollamt Stuttgart bewegt sich mit 413 Arbeitgeberprüfungen nur im unteren Mittelfeld.
„Im Schnitt alle 116 Jahre eine Prüfung“
Daraus errechnet die Linke für den Südwesten, dass ein Betrieb im Schnitt alle 116 Jahre einmal geprüft wird. Dies zeige, dass die flächendeckende Einhaltung des Mindestlohns nicht garantiert werden könne.
Im Visier hatte der Zoll im Land das Baugewerbe (849 Arbeitgeberkontrollen), das Gastgewerbe (789), das Logistikgewerbe (380), Friseur- und Kosmetiksalons (200), die Gebäudereinigung (173), die Personenbeförderung (109) und Sicherheitsdienste (84).
In der Folge wurden in Baden-Württemberg 11 395 Strafverfahren eingeleitet – das war der dritthöchste Wert aller Bundesländer. Die meisten Verfahren bezogen sich auf Leistungsmissbrauch und das Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen gegenüber den Sozialversicherungen; in gut 1500 Fällen wurde ein illegaler Aufenthalt entdeckt.
Besonders auffällig zeigten sich laut der Linksfraktion das Gaststättengewerbe, das Transport- und Logistikgewerbe, Friseur- und Kosmetiksalons. Aus Sicht der Bundestagsabgeordneten Anne Zerr (Wahlkreis Reutlingen) hat Mindestlohnbetrug System: Weniger als 0,3 Prozent der mutmaßlichen Fälle würden tatsächlich verfolgt. „Arbeitgeber die Mindestlohn unterschlagen, machen sich kriminell und dürfen damit nicht durchkommen“, mahnte sie. Wenn sich Beschäftigte nicht auf den Mindestlohn verlassen könnten, sei das ein „politischer Skandal“.
Knapp eine Million Jobs im Land unter 15 Euro
Seit Januar beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde, Anfang nächsten Jahres steigt er auf 14,60 Euro. Bundesweit gibt es nach amtlicher Statistik 965 000 Jobs in tarifgebundenen Betrieben und 4,1 Millionen Beschäftigte in nicht tarifgebundenen Betrieben (jeweils Praktikanten inklusive) unter 14 Euro. In Baden-Württemberg sind es insgesamt rund 630 000 Jobs. Die Linke fordert 15 Euro als Untergrenze: Darunter liegen im Südwesten 970 000 Beschäftigte. In nicht tarifgebundenen Betrieben ist fast jeder Vierte (706 000) betroffen und in tarifgebundenen Betrieben fast jeder Zehnte (264 000).
Ruf nach verdachtsunabhängigen Kontrollen
Nach der jüngsten Entscheidung der Mindestlohnkommission hatte schon deren Vorsitzende Christiane Schönefeld im Namen der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften kritisiert, es gebe nach wie vor „nicht akzeptable Defizite bei der Umsetzung des gesetzlichen Mindestlohns“. Die Kommission poche darauf, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit die Branchen, Betriebsgrößen, Beschäftigungsformen und Regionen in den Fokus nehme, in denen der Mindestlohn eine besonders hohe Relevanz habe. Die Maßnahmen des Zolls für einen effektiveren Personaleinsatz seien sinnvoll. Doch müssten auch verdachtsunabhängige Kontrollen intensiviert werden, um Verstöße durch sichtbare Präsenz präventiv zu verhindern.