Die Mütterrente wird ausgeweitet – doch wer genau profitiert von der Reform? Wir erklären, wer Anspruch auf die neue Mütterrente III hat.
Für Mütter soll es bald mehr Rente geben.
Von Lukas Böhl
Die Mütterrente ist ein wichtiger Bestandteil der Altersvorsorge in Deutschland und soll die Erziehungsleistung von Eltern – vor allem Müttern – finanziell anerkennen. Mit der geplanten Mütterrente III steht eine bedeutende Reform bevor, von der Millionen Menschen profitieren werden. Wie hoch die Mütterrente ausfällt, lesen Sie in unserem Artikel: Höhe der Mütterrente im Jahr 2025.
Anspruchsberechtigte Personen
Die Mütterrente erhalten grundsätzlich alle Elternteile, die Kinder erzogen haben und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert sind. Besonders im Fokus der Mütterrente III stehen Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Bisher wurden für diese Kinder nur 2,5 Rentenpunkte pro Kind angerechnet, während Eltern von Kindern ab 1992 bereits drei Rentenpunkte erhalten. Mit der geplanten Reform sollen nun auch für vor 1992 geborene Kinder drei Rentenpunkte pro Kind gelten – unabhängig vom Geburtsjahr.
Voraussetzungen für den Anspruch
Um die Mütterrente zu erhalten, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Wer profitiert besonders?
Von der Mütterrente III profitieren insbesondere:
Keine Einkommensgrenzen
Es gibt keine direkten Einkommensgrenzen für die Mütterrente. Allerdings werden keine zusätzlichen Rentenpunkte angerechnet, wenn während der Kindererziehungszeit bereits eine volle Altersrente oder Beamtenpension bezogen wurde oder wenn die Zeiten bereits in einem berufsständischen Versorgungswerk berücksichtigt sind.
Wie hoch ist die Mütterrente?
Die Höhe der Mütterrente hängt von der Anzahl und dem Geburtsjahr der Kinder ab. Nach der geplanten Reform erhalten Eltern für jedes Kind – egal ob vor oder nach 1992 geboren – drei Rentenpunkte. Das entspricht derzeit etwa 20 Euro mehr Rente pro Kind und Monat. Bei drei Kindern kann das einen monatlichen Zuschlag von rund 60 Euro bedeuten.
Wann wird die Mütterrente III ausgezahlt?
Obwohl die politische Entscheidung für die Mütterrente III getroffen wurde, ist die gesetzliche Umsetzung noch nicht abgeschlossen. Die Deutsche Rentenversicherung rechnet mit einer Auszahlung frühestens ab 2028, auch wenn der Anspruch ab 2027 gelten soll.