Kaltes und nasses Wetter im September

Muss der Vermieter jetzt die Heizung einschalten?

Kühle Tage im September bringen die alte Diskussion zurück. Ab wann müssen Vermieter für ausreichend warme Räume sorgen?

Muss der Vermieter jetzt die Heizung einschalten?

Muss man sich dick einpacken, bis die Heizperiode beginnt?

Von Lukas Böhl

Die Temperaturen in Deutschland sind in den vergangenen Tagen spürbar gesunken. Viele Mieter fragen sich nun, ob ihr Vermieter verpflichtet ist, die Heizungen bereits in Betrieb zu nehmen.

Wann fängt die Heizperiode an?

Ein gesetzlich festgelegter Zeitraum für die Heizperiode existiert nicht. Maßgeblich ist in erster Linie die Vereinbarung im Mietvertrag. Steht dort nichts, gilt allgemein der Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April als Heizperiode. Manche Formularverträge nennen auch den 15. September bis 15. Mai. In dieser Zeit muss die zentrale Heizungsanlage so eingestellt sein, dass die Wohnungen auf mindestens 20 bis 22 Grad Celsius aufgeheizt werden können, zumindest tagsüber zwischen etwa 6 und 23 Uhr. Nachts reicht eine Absenkung auf rund 18 Grad.

Frieren im September?

Die Heizpflicht kann auch schon vor dem offiziellen Beginn greifen. Gerichte haben entschieden, dass der Vermieter die Heizung einschalten muss, wenn die Zimmertemperatur tagsüber unter 18 Grad fällt und absehbar ist, dass die Kälte mehrere Tage anhält. Sinkt die Temperatur sogar unter 16 Grad, gilt sofortiger Handlungsbedarf, da sonst eine Gesundheitsgefährdung vorliegt. Teilweise wird auch auf die Außentemperatur abgestellt. Liegt diese drei Tage lang unter 12 Grad, muss geheizt werden.

Rechte der Mieter

Bleibt die Heizung trotz Kälte aus oder werden die erforderlichen Temperaturen nicht erreicht, können Mieter eine Mietminderung geltend machen. Gerichte haben Minderungen von fünf Prozent (bei Raumtemperaturen um 18 Grad) bis hin zu 100 Prozent (bei Totalausfall im Winter) anerkannt. In schweren Fällen – etwa wenn die Wohnung gar nicht beheizbar ist – kann sogar eine fristlose Kündigung rechtens sein. Außerdem können Kosten für Ersatzheizungen oder sogar Schadensersatzforderungen entstehen.

Pflichten des Vermieters

Der Vermieter muss die Heizanlage so betreiben, dass die vereinbarten Mindesttemperaturen erreicht werden. Er darf sich dabei nicht nach dem Mehrheitswunsch der Hausbewohner richten. Auch wenn nur eine Partei friert, muss geheizt werden, wenn die objektiven Voraussetzungen erfüllt sind. Nach dem Gebäudeenergiegesetz ist der Eigentümer außerdem verpflichtet, bestimmte technische Standards einzuhalten, etwa eine regelbare Nachtabsenkung oder eine funktionierende Dämmung von Leitungen.

Muss man als Mieter heizen?

Eine gesetzliche Heizpflicht für Mieter gibt es nicht. Sie sind jedoch verpflichtet, die Wohnung so zu nutzen, dass keine Schäden entstehen. Dazu gehört auch, in zumutbarem Umfang zu heizen und regelmäßig zu lüften, um Feuchtigkeit und Schimmel zu vermeiden. Wer seine Räume kalt lassen möchte, muss sicherstellen, dass es nicht zu Frost- oder Feuchtigkeitsschäden kommt.