Mehrere Männer sollen Mädchen im Wasser eines Freibads in Hessen am ganzen Körper angefasst haben. Die Ermittlungen laufen.
Die Damenumkleide des Schwimmbads
Von red/dpa
Nach mutmaßlichen sexuellen Belästigungen in einem Schwimmbad im hessischen Gelnhausen ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft Hanau. Die Akte sei am Montag bei der Behörde eingegangen, bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. „Wir führen nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatverdachts der sexuellen Belästigung“, erklärte er.
Weitere Angaben wollte die Staatsanwaltschaft vorerst nicht machen. Zunächst sollten die betroffenen Mädchen vernommen werden, so der Sprecher. „Nach den Zeugenvernehmungen haben wir ein Bild.“
Die Ermittler gehen ihm zufolge derzeit von acht weiblichen Opfern im Alter von 11 bis 16 Jahren aus. Zuvor hatte die Polizei von neun weiblichen Opfern im Alter von 11 bis 17 Jahren berichtet.
Vier Tatverdächtige Syrer
Tatverdächtig sind vier Männer im Alter von 18 bis 28 Jahren. Nach Angaben eines Sprechers des Polizeipräsidiums Offenbach sowie der Staatsanwaltschaft handelt es sich bei ihnen um syrische Staatsangehörige. Die Vernehmungen der Männer stünden noch aus.
Der Vorfall hatte sich am 22. Juni in einem Freibad zugetragen. Die Betroffenen hatten sich nach Angaben der Polizei am Nachmittag an das Schwimmbad-Personal gewandt und berichtet, dass sie im Becken im Bereich eines Strudels aus einer Gruppe von mehreren Männern heraus am ganzen Körper angefasst worden seien.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) forderte eine schnelle und umfassende Aufklärung der Vorkommnisse.„Ich finde es unerträglich, dass sich die Tatvorwürfe gegen vier syrische Männer richten, die in unserem Land Schutz gesucht haben“, so Poseck. „Wir dürfen die im Raum stehenden Vorwürfe nicht verallgemeinern und sie zum Anlass nehmen, Stimmung gegen Flüchtlinge zu machen. Die allermeisten Menschen, die zu uns gekommen sind, verhalten sich rechtschaffen.“
CDU-Minister fordert Abschiebung
„Gegen diejenigen, die unsere Rechts- und Werteordnung mit Füßen treten, braucht es dagegen klare Konsequenzen“, betonte der Minister. „Wer als Asylbewerber Sexualstraftaten in Schwimmbädern begeht, hat aus meiner Sicht kein Recht, hier zu bleiben.“
Die Innenministerkonferenz habe vor zwei Wochen in Bremerhaven erneut einstimmig gefordert, zu ermöglichen, dass syrische Straftäter in ihr Heimatland abgeschoben werden können. „Diese Forderung unterstütze ich auch vor dem Hintergrund der Vorkommnisse in Gelnhausen nachdrücklich. Hier geht es um unsere Sicherheit.“
Es stünden schwerwiegende Vorwürfe im Raum, die zu schnellen und deutlichen Strafen führen müssten, sofern sie sich bestätigten, betonte Poseck. „Ich bin sicher, dass Polizei und Justiz die notwendigen Schritte ergreifen.“ Die weiteren Ermittlungen blieben abzuwarten.
Nach Angaben des Landeskriminalamts (LKA) in Wiesbaden wurden im vergangenen Jahr in Hessens Schwimmbädern - also beispielsweise im Becken oder in der Umkleidekabine - 74 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfasst (2023: 78). Die Aufklärungsquote betrug demnach 82 Prozent.
Personalmangel als Problem?
Von den 57 ermittelten Tatverdächtigen seien 55 männlich gewesen, hieß es. Der Anteil der Nicht-deutschen Tatverdächtigen habe bei knapp 60 Prozent gelegen. „Grundsätzlich können wir Ihnen mitteilen, dass Frei- und Hallenbäder in Hessen keinesfalls einen Kriminalitätsschwerpunkt darstellen“, erklärte das LKA.
Der Bundesverband Deutscher Schwimmmeister (BDS) sieht auch Personalmangel als Problem. „Die Fachkräfte werden weniger, dadurch besteht die Gefahr, dass wir nicht mehr alles im Auge haben und entsprechend einschreiten können“, sagte BDS-Präsident Peter Harzheim. Gründe seien Sparmaßnahmen nach der Corona- und Energiekrise. Zudem gehe die Generation der Babyboomer in Rente. „Die Badbetreiber mussten sparen - und gespart wurde meistens beim Personal, der Sauberkeit und der Sicherheit.“
Zum konkreten Fall in Hessen könne er sich nicht äußern. Wichtig sei aber, gerade in Fällen mutmaßlicher sexueller Belästigung vernünftig und sachlich zu reagieren. Das Opfer oder die Opfer müssten geschützt und von der Masse weg in einen separaten Raum gebracht werden – auch, um sich in Ruhe zu unterhalten. „Zugleich muss die Polizei informiert werden. Dort gibt es Beamtinnen, die auf die Probleme der weiblichen Opfer deutlich besser eingehen können. Wir sind zwar schon in vielen Bereichen geschult, aber wir können nicht alles abdecken.“