Durften vier zusätzliche Castor-Behälter in das Zwischenlager Philippsburg gebracht werden? Der Verwaltungsgerichtshof sagt Ja.
Im November 2024 wurden vier Castor-Behälter mit Atommüll per Zug nach Philippsburg gebracht.
Von Rainer Pörtner
Trotz einer klaren juristischen Niederlage ist Philippsburg nicht unzufrieden mit einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs zum atomaren Zwischenlager in der Stadt. „Für mich und die Bürger von Philippsburg ist die Feststellung wichtig, dass man ein atomares Zwischenlager unter den aktuellen Bedingungen sicher betreiben kann“, sagt Bürgermeister Stefan Martus. Das sei die zentrale Aussage des Mannheimer Gerichtsurteils.
Die Stadt und drei private Grundstückseigentümer hatten gegen die Einlagerung neuer Castorbehälter auf dem Gelände des ehemaligen Atomkraftwerks Philippsburg geklagt. Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) wies diese Klage am Donnerstag ab. „Alle unsere Bedenken etwa zum Absturz einer bewaffneten Militärmaschine oder zu Terrorangriffen wurden vom Gericht umfassend geprüft und wir vertrauen jetzt auf die Argumentation, dass es hinreichende Sicherheit gibt“, erklärt Bürgermeister Martus.
152 Behälter mit atomarem Müll
Seit dem Jahr 2007 werden im Zwischenlager Philippsburg radioaktive Abfälle aufbewahrt. Ende vorigen Jahres kamen zu den 148 bereits eingelagerten Behältern noch vier weitere hinzu. Die darin enthaltenen Kernbrennstoffe waren zuvor im französischen La Hague aufbereitet worden. Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (Base) hatte die Einlagerung genehmigt.
Mit dem Urteil des VGH sei klargestellt, „dass das Base während des Genehmigungsverfahrens alle nötigen Voraussetzungen für eine sichere Zwischenlagerung geprüft hat“, erklärt Base-Präsident Christian Kühn. Die erteilten Aufbewahrungsgenehmigungen hätten damit Bestand.
Die Zwischenlagerung von Atommüll ist in Deutschland jeweils auf vierzig Jahre begrenzt. Für Philippsburg laufen die Genehmigungen also ab dem Jahr 2047 aus. Weil es bislang kein Endlager für hochradioaktiven Atommüll in der Bundesrepublik gibt, gilt es als sehr wahrscheinlich, dass das Zwischenlager in der Stadt am Rhein noch viele weitere Jahre in Betrieb bleiben wird.
Eine Revision gegen das Urteil ließen die Richter nicht zu. Allerdings gibt es für die Kläger noch die Möglichkeit, gegen diese Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.
Hat die Stadt ein eigenes Klagerecht?
Der Verwaltungsgerichtshof hatte am Donnerstag lediglich seine Kernentscheidung mitgeteilt, dass es die Klagen abweise. Bis das schriftliche Urteil mit einer genauen Begründung vorliegt, können noch mehrere Monate vergehen. Deshalb gibt es für die Stadt Philippsburg noch Unklarheit in einem für sie bedeutsamen Nebenaspekt des Verfahrens.
„Noch wissen wir nicht sicher, ob das Gericht uns als Stadt ein eigenes Klagerecht zugestanden hat. Da müssen wir die schriftliche Begründung abwarten. Erst dann können wir auch entscheiden, ob es noch Rechtsmittel gibt, die wir einlegen wollen“, sagt Bürgermeister Martus. „Die Frage, ob es ein städtisches Klagerecht gibt, ist für uns wichtig auch für andere große Genehmigungsverfahren, zum Beispiel zum Hochwasserschutz.“