Migrationspolitik

Reform des Asylrechts in Europa tritt in Kraft

Für Menschen ohne gültige Einreisepapiere gelten in der EU von Freitag an härtere Regelungen. Geplant sind schärfere Kontrollen und mehr Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten.

Reform des Asylrechts in Europa tritt in Kraft

Jedes Jahr versuchen Tausende Menschen, über das Meer nach Europa zu kommen.

Von Knut Krohn

Die Reform des Asylrechts gilt in Brüssel als historisch. Fast zehn Jahre wurde daran gearbeitet, am Freitag tritt nun das Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) in Kraft. Die EU will mit strengeren, aber faireren Regeln die Migration in Richtung Europa besser kontrollieren. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Schärfere Kontrollen an den Außengrenzen

Bereits bei der Einreise sollen Menschen ohne gültige Einreisepapiere konsequent registriert und die Daten zentral gespeichert werden. Dabei werden Fingerabdrücke, Herkunft, Gesundheitszustand und mögliche Sicherheitsrisiken erfasst. Im selben Schritt soll den Personen ein entsprechendes Verfahren zugeordnet werden. Ziel ist es, innerhalb von maximal zwölf Wochen über einen Antrag zu entscheiden. Bei einer Ablehnung schließt sich unmittelbar ein Rückführungsverfahren an. Die Betroffenen, darunter auch Familien mit Kindern, müssen während dieser Zeit in speziellen Einrichtungen bleiben.

Beschleunigte Verfahren

Das neue System sieht neben den Standardabläufen auch beschleunigte Asylverfahren vor. Sie betreffen Menschen aus Herkunftsländern mit einer EU-weiten Schutzquote von unter 20 Prozent sowie aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, das sind etwa Bangladesch, Ägypten, Kosovo, Marokko oder Tunesien. Wird ein Antrag im beschleunigten Verfahren abgelehnt, hat eine Klage grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung.

Härtere Auflagen für Asylbewerber

Erst wenn die erste Überprüfung eines Geflüchteten ergibt, dass er höhere Chancen auf Asyl hat, wird die Einreise in die EU formal erlaubt. Dann folgt ein reguläres Asylverfahren. Schutzsuchende können sich allerdings nicht frei bewegen und sind verpflichtet, im Mitgliedstaat der ersten Einreise einen Antrag zu stellen und dort zu bleiben. Wer nicht mit den Behörden kooperiert, muss mit Einschränkungen rechnen, etwa beim Zugang zu Sozialleistungen.

Solidarität zwischen den EU-Staaten

Die Hauptlast auch des reformierten Asylsystems tragen Mittelmeerstaaten wie Griechenland, Italien und Spanien. Der neue Solidaritätsmechanismus soll hier für einen Ausgleich sorgen. Dabei entscheidet die EU-Kommission, welche Länder besondere Unterstützung verdienen. Vorgesehen ist, dass weniger betroffene EU-Staaten Asylbewerber übernehmen oder finanzielle und organisatorische Hilfe leisten. Eine Pflicht zur Aufnahme gibt es allerdings nicht. Allerdings kann Brüssel das ab Freitag geltende Recht durchsetzen und Vertragsverletzungsverfahren gegen Staaten einleiten.

Einigung auf schnelle Abschiebungen

 Die geplante Rückkehrverordnung ist nicht Teil der Asylreform, hängt mit ihr aber unmittelbar zusammen. Mit ihr sollen Abschiebungen beschleunigt und erleichtert werden. Die Regelung sieht härtere Strafen für diejenigen vor, die sich trotz fehlender Aufenthaltserlaubnis weigern, die EU zu verlassen. So sollen Inhaftierungen erleichtert werden, etwa wenn ein Sicherheitsrisiko besteht. Auch sollen abgelehnte Asylbewerber in Zukunft bei ihrer eignen Abschiebung mitwirken müssen, wenn sie nicht verhaftet werden wollen. Ihnen droht zudem europaweit die Kürzung oder Streichung von Unterhaltsleistungen oder die Beschlagnahme von Reisedokumenten.

Rückkehrzentren in Drittstaaten

 Besonders umstritten ist der Aufbau von sogenannten Rückkehrzentren (Return Hubs) außerhalb der EU. Dorthin sollen abgelehnte Asylbewerber gebracht werden, die nicht in ihre Herkunftsländer zurückgebracht werden können - etwa, weil das Heimatland sich weigert sie zurückzunehmen. Hinter dem Projekt stehen allerdings noch viele Fragezeichen. So ist völlig unklar, in welchen Ländern solche Zentren errichtet werden könnten. Auch rechtlich stellen sich noch viele Fragen.